Neue Gefahrensymbole für Farben und Lacke
Die orangefarbenen Warnhinweise auf Lackgebinden, Spraydosen und anderen Verpackungen werden in einem längeren Zeitraum durch neue Gefahrensymbole gemäß der CLP-Verordnung der Europäischen Union ersetzt. Mit dieser Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gilt das von der UNO eingeführte System einer harmonisierten Klassifikation und der Kennzeichnung von Chemikalien (GHS).
Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie weist darauf hin, dass für Lacke und Farben, die zu den Stoffgemischen oder Zubereitungen zählen, die neuen Gefahrensymbole ab 1. Juni 2015 verpflichtend sind. Allerdings können Hersteller sie schon jetzt verwenden. Bis Ende Mai 2017 sollen die alten Warnhinweise komplett vom Markt verschwunden sein. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Farben und Lacke mit den alten Symbolen noch verkauft werden.
aus
BTH Heimtex 10/13
(Farben, Lacke)