Wandbeläge
Ab 2014 bauaufsichtliche Zulassung erforderlich
Ab 2014 benötigen dekorative Wandbeläge, die in Aufenthaltsräumen zum Einsatz kommen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Darunter fallen laut Eco-Institut Wandbekleidungen in Rollen- und Plattenform (nach Norm EN 15102) auf Kunststoff- oder Korkbasis sowie Glasfaser- und Fototapeten, nicht aber Papiertapeten.
Nach Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) sind die Produkte einer Emissionsprüfung flüchtiger organischer Substanzen (VOC) nach dem in Deutschland maßgeblichen AgBB-Schema zu unterziehen.
aus
BTH Heimtex 12/13
(Tapeten, Wandbeschichtungen)