SEPA: Neues Zahlungsverfahren kommt im Februar 2014

Jeder Betrieb muss die Finanzbuchhaltung umstellen

Mit dem neuen SEPA-Verfahren wird der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb Europas deutlich vereinfacht. Aber auch Selbstständige und Unternehmen, die nur im Inland Finanztransaktionen abwickeln, müssen ihre Finanzbuchhaltung umstellen. Stichtag ist der 1. Februar 2014. Danach ist kann man nur noch Zahlungen tätigen oder erhalten, wenn man SEPA-fähig ist.

Zum 1. Februar 2014 wird sich im bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa einiges ändern. Dann nämlich wird ein einheitliches Zahlungsverfahren verbindlich, die Single Euro Payments Area oder kurz: SEPA. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die IBAN und BIC ersetzt. Die SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift ersetzen europaweit die nationalen Euro-Zahlungsinstrumente.

Ab dem Stichtag dürfen Kreditinstitute inländische und europaweite Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im neuen SEPA-Format annehmen und ausführen. Der Vorteil für Unternehmen: Sie brauchen künftig nur noch ein einziges Konto, über das sie sämtliche finanziellen Transaktionen abwickeln können, denn die Ländergrenzen im Zahlungsverkehr entfallen.

Der Nachteil: Bis zum kommenden Februar muss der Betrieb voll SEPA-fähig sein, was mit einigem Aufwand verbunden ist. Und das gilt auch für Selbstständige, Einzelhändler und Handwerker, die gar keinen Zahlungsverkehr mit dem Ausland haben. Denn die neuen SEPA-Instrumente gelten auch für Zahlungen innerhalb Deutschlands. Deshalb müssen alle Firmen ihren (Inlands-)Zahlungsverkehr, ihre Buchhaltung und die Software entsprechend anpassen.

'Wenn Unternehmen bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Umstellungstermin nicht SEPA-fähig sind, drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen", warnt Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank. 'Dies gilt nicht nur für diejenigen, die bei der SEPA-Umstellung hinterherhinken, sondern auch für deren Geschäftspartner, Beschäftigte oder Kunden." Die Rede ist hier von rund 25 Mio. arbeitstäglichen Überweisungen im Wert von 227 Mrd. EUR und gut 35 Mio. Lastschriften im Wert von rund 52Mrd. EUR.

Offenbar besteht hierzulande noch ein gewaltiger Nachholbedarf. Denn obwohl das neue Verfahren schon jetzt genutzt werden kann, lag der Anteil der SEPA-Überweisungen im dritten Quartal 2013 bei nur knapp 14 %, der von SEPA-Lastschriften bei nicht einmal 0,7 %. In Finnland ist man bei den Überweisungen schon bei 100 %. 'Jetzt ist in Deutschland ein echter Endspurt fällig", meint Carl-Ludwig Thiele von der Bundesbank.

Welche Schritte genau unternommen werden müssen, weiß die Hausbank. Die Sparkassen nennen als Meilensteine für die SEPA-Umstellung:

-Anpassung der Finanzbuchhaltung und der Zahlungsverkehrsanwendungen

-Ergänzung der Angaben auf den Geschäftspapieren um die eigene IBAN und die BIC des Kreditinstituts

-Erfassung von IBAN und BIC der eigenen Kunden und Geschäftspartner

-Nutzung von SEPA-Lastschriftmandanten statt der bisherigen Einzugsermächtigung.

Für Privatpersonen gibt es übrigens eine Übergangsfrist bis Februar 2016, während der sie noch Kontonummer und Bankleitzahl bei ihrer Bank nutzen können. Für das elektronische Lastschriftverfahren - eine deutsche Besonderheit - gilt: Bis Ende Januar 2016 können Kunden auch weiterhin per Unterschrift auf dem Kassenbeleg bezahlen. Darüber hinaus gibt es bisher keine Regelung.

BIC, IBAN und SEPA


-BIC (Bank Identifier Code): Der BIC ist eine international gültige Bankleitzahl. Weil er von der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) vergeben wird, gibt es auch die synonyme Bezeichnung SWIFT-Code.

-IBAN (International Bank Account Number): Die IBAN ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer.

-SEPA (Single Euro Payments Area): Das SEPA-Projekt sorgt für einen europaweiten einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro.
aus BTH Heimtex 12/13 (Handel)