Holzhandelsverordnung: Verfahren sind uneinheitlich

Nachhaltigkeitszertifikate reichen nicht aus


Die Umsetzung der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) verläuft schleppend. Ziel ist es, nur legal geschlagenem Holz den Weg auf die europäischen Märkte zu ebnen. Doch immer noch gibt es Klärungsbedarf, immer noch ziehen nicht alle an einem Strang. Auch die Zulassung der Prüforganisationen, sogenannte Monitoring Organizations (MO), durch Brüssel ist ein zäher Prozess, wie der GD Holz auf dem Branchentag gegenüber der Fachpresse mitteilte. Er muss es wissen, denn er hat sich schon im Oktober 2012 als MO beworben. Bisher wurde in Europa aber nur zwei Bewerbern die Erlaubnis als offizielle Kontrollstelle genehmigt: aus Italien der verbandsnahen Conlegno und aus Dänemark der Unternehmensberatung Nepcon.

Wer aber prüft die Monitoring Organisationen und ihre Mitglieder? Die EU hat diese Aufgabe 28 nationalen Stellen überantwortet. In Deutschland zuständig ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und in Österreich das Bundesamt für Wald (BFW). Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und in diesem Club nicht vertreten. Holzprodukte aus der Schweiz müssen, sobald sie die Grenze überschreiten, beweisen, dass sie legal erzeugt worden sind. Bisher fehlt den Eidgenossen eine nationale Verordnung wie das deutsche Holzsicherungsgesetz (HolzSiG), mit der die Nutzung illegal geschlagener Hölzer unter Strafe gestellt wird. Da ist das Alpenland in Zugzwang. Denn 90 % seiner Holzerzeugnisse gehen in den EU-Markt. Will es diesen Holzprodukten keine Exporthindernisse in den Weg stellen, muss es eine EU-konforme Regelung finden. Als erste Maßnahme hat der Schweizer Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans 'Grüne Wirtschaft" eine entsprechende Überarbeitung seines Umweltschutzgesetzes in Auftrag gegeben.

Der GD Holz, obwohl noch nicht offiziell als Monitoring Organisation zugelassen, bietet seit Ende 2012 über seine Service GmbH ein Sorgfaltspflichtsystem an. 80 Teilnehmer haben sich dieser Dienstleistung angeschlossen. Das funktioniert, einfach betrachtet, wie ein Blankoscheck. Von der EU geprüft wird nur der eingereichte Sorgfaltskatalog aus der Feder des GD Holz. Wird der abgesegnet, haben auch die eingeschriebenen Mitglieder dieses MO-Systems einen Freibrief für ihren Holzhandel.

Aber halt, ganz so einfach ist es doch nicht! Immer noch können die einzelnen Mitglieder des GD Holz Sorgfaltspflichtsystems beim Holzimport an der Grenze oder anderswo stichprobenartig geprüft werden - vom Zoll oder von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Haben sie ein faules Ei im Nest, sind sie allein verantwortlich. Der GD Holz steht nicht für Verfehlungen seiner Teilnehmer gerade. So bleibt die Beteiligung an dem System einer Monitoring Organisation ein Prozess, der Verwaltungsaufwand spart, aber nicht vor Kontrolle schützt. Und in der Tat hat die BLE im April 2013 ein Mitglied des GD Holz getestet. Die Überprüfung wurde ohne weitere Auflagen bestanden. 'Ein klarer Beweis, dass wir ein gut funktionierendes Sorgfaltspflichtsystem führen", wie der GD Holz meint.

Was hindert dann die Behörde in Brüssel, dem GD Holz endlich die Akkreditierung als MO zu geben? Detailfragen sind es, aber wichtige, denn es geht um die Rolle von Zertifizierungssystemen wie FSC und PEFC. Sind Hölzer, die ein solches Zertifikat besitzen, grundsätzlich legal? In diesem Punkt scheiden sich die Geister. Die BLE ist mit einem solchen Zertifikat zufrieden, Brüssel dagegen will zusätzlich den Korruptionsindex eines Herstellerlandes überprüft wissen. Zwar erkennt die EU-Behörde FSC- und PEFC-Zertifikate als Faktor der Risikominderung an, doch seien dies in erster Linie Nachhaltigkeitszertifikate. Legalität, so das Argument, sei ein anders zu wertender Aspekt. Der GD Holz muss in sein MO-Bewerbungsschreiben wohl noch einen Passus zum Korruptionsindex aufnehmen.

Ebenfalls in der Diskussion bleibt die Frage, wie der Begriff 'Erstinverkehrbringer" definiert wird. Einige EU-Länder sehen den Moment der Verzollung als ausschlaggebend an, andere Staaten wollen den Zeitpunkt der Bestellung der Holzware im EU-Ausland als Grundlage nehmen. Lösungen dazu entwickelt der GD Holz gemeinsam mit der European Timber Trade Federation und will sie der Europäischen Kommission präsentieren.

Überhaupt wird die Überprüfung durch verantwortliche Behörden in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt. In Fällen, wo Maklergeschäfte getätigt oder Waren direkt an europäische Kunden verkauft werden, kommt es zu Differenzen in der Auslegung des Gesetzes. Hier prallen Interessen aufeinander. Ein Land, das seine Holzindustrie weniger streng kontrolliert, kann eventuell Wettbewerbsvorteile erzielen. Diese Sorge treibt auch Mitglieder des GD Holz um. Und importierte Holzprodukte, die bereits mehrere Verarbeitungsstufen durchlaufen haben, können ohnehin Schwierigkeiten bekommen, die Legalität ihrer einzelnen Komponenten schlüssig nachzuweisen. 'Da werden wir in Zukunft manche Lieferanten wohl ausschließen müssen", sagt der GD Holz Vorsitzende Jürgen Klatt.
aus Parkett im Holzhandel 06/13 (Handel)