SEPA-Umstellung

Unternehmen müssen jetzt handeln


Berlin. Bargeldloser Zahlungsverkehr mit Überweisungen, Lastschriften oder Karten in ganz Europa: Das ist die Idee hinter SEPA. Das neue einheitliche Zahlverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) startet verbindlich am 1. Februar, kann aber bereits jetzt genutzt werden. Unternehmen brauchen künftig nur noch ein Konto in einem Land, über das sie ihren Zahlungsverkehr abwickeln, weil die nationalen Ländergrenzen im Zahlungsverkehr entfallen.

Doch bisher wird das neue Verfahren hierzulande kaum genutzt. Während Finnland zu 100 Prozent auf SEPA umgestellt hat, werden in Deutschland erst neun Prozent der Überweisungen auf diesem Weg getätigt, bei Lastschriften sind es erst 0,14 Prozent. "Jetzt ist in Deutschland ein echter Endspurt fällig", sagt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Denn ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung Nr. 260/2012) inländische und europaweite Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im SEPA-Format annehmen und ausführen.

Auch als Einzelhändler, Selbständiger oder Handwerker muss man handeln, selbst wenn man gar keinen Auslandszahlungsverkehr hat. Denn die neuen SEPA-Zahlungsinstrumente gelten künftig auch für Zahlungen innerhalb Deutschlands. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Inlandszahlungsverkehr, ihre Buchhaltung und die Software entsprechend anpassen müssen. Was zu tun ist, lässt sich unter anderem auf der Internetseite sepadeutschland.de nachlesen, aber auch die jeweiligen Geldinstitute halten entsprechendes Informationsmaterial und Checklisten bereit.

"Wenn Unternehmen bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Umstellungstermin nicht SEPA-fähig sind, drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen. Dies gilt nicht nur für diejenigen, die bei der SEPA-Umstellung hinterherhinken, sondern auch für deren Geschäftspartner, Beschäftigte oder Kunden", so Thiele weiter. Insgesamt müssen in Deutschland rund 25 Millionen arbeitstägliche Überweisungen im Wert von 227 Milliarden Euro und gut 35 Millionen Lastschriften im Wert von rund 52 Milliarden Euro umgestellt werden.Bis zum 1. Februar 2014 müssen Banken, Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen voll SEPA-fähig sein - das ist Gesetz. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es bis Februar 2016 eine Übergangsfrist, in der sie noch Kontonummer und Bankleitzahl bei ihrer Hausbank nutzen können. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch die IBAN und BIC ersetzt. Die SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift ersetzen europaweit die nationalen Euro-Zahlungsinstrumente.

Als Erleichterung für den Kunden kann die BIC künftig entfallen: Ab 1. Februar 2014 bei Inlandszahlungen, ab 1. Februar 2016 bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Europäische Union, Island, Liechtenstein und Norwegen). Für Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Schweiz und nach Monaco, bleibt der BIC erforderlich. Bis Ende Januar 2016 kann das Elektronische Lastschrift-Verfahren in gewohnter Weise weiter genutzt werden. Bis dahin können Kunden also auch weiterhin per Unterschrift auf dem Kassenbeleg bezahlen. Darüber hinaus gibt es bisher keine Regelung.


SEPA in Kürze


Was ändert sich durch SEPA?

•Kontonummer und Bankleitzahl werden abgelöst durch IBAN und BIC.

•Einreicher von Lastschriften benötigen eine GläubigerIdentifikationsnummer.

•SEPA-Überweisungen können weiter beleghaft eingereicht werden, SEPA-Lastschriften und SEPA-Sammelüberweisungen nicht. Bei elektronischer Einreichung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ist ausschließlich das Datenformat XML zu verwenden.

•Bisherige Einzugsermächtigungen: Bei Nutzung der SEPA-Basislastschrift zwischen Firmenkunden (Unternehmen) und Privatkunden (Verbraucher), bei denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, ist der Kunde über die Umstellung zu informieren.

•Bisherige Abbuchungsaufträge: Bei Nutzung der SEPA-Firmenlastschrift zwischen Firmenkunden (B2B) sind zwingend neue Mandate zu vereinbaren.

•Vor dem ersten Lastschrifteinzug ist der Kunde über Termin und Betrag der Erst- und Folgelastschriften zu informieren (Pre-Notification), z.B. mit der Rechnung. Auch die neuen Vorlauffristen bei Lastschrifteinreichungen sind zu beachten.


Welche Bereiche im Unternehmen sind betroffen?

Finanzbereich
•Rechnungsstellung (IBAN,BIC, Zahlungsbedingungen, Formulare).

•Buchhaltung (Kontoabstimmung, Erfassung von IBAN und BIC, Aktualisierung von Datenbanken).

•Treasury (Liquiditätsmanagement, Bankbeziehungen).

Vertrieb, Kundenservice, Einkauf
•Geschäftskorrespondenz (z. B. Briefe, Formulare).

•Kundenanfragen zu SEPA.

•Informieren der Geschäftspartner und Abschließen neuer Verträge und Mandate.

•Informieren der Privatkunden.

Personal
•Umstellung der Gehaltskonten bzw. der Gehaltszahlungen auf SEPA.
aus Haustex 12/13 (Handel)