Kleiner Fehler Großer Schaden

Mini-Fugen im Designbelag hinnehmbar

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachenforschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um vermeintliche Fugen in einem Designbelag.

Ein Bodenleger erhielt den Auftrag, in der Büroetage eines Baustoffhandels PVC-Designbelagsplanken in einer Parkett-Optik zu verlegen. Zunächst entfernte er dazu unterschiedliche alte Bodenbeläge und führte dann Spachtelarbeiten in Schichtdicken zwischen 2 und 10 mm durch. Die 90 cm langen und 10 cm breiten Designbelagsplanken verklebte er vollflächig mit einem Dispersionsklebstoff mit "schneller Anfangsklebkraft".

Bereits kurzfristig nach Bezug des Gebäudes rügte der Bauherr Fugen zwischen den Bodenbelagsplanken. Der Sachverständige wurde mit einer Überprüfung beauftragt.


Schaden

Keine besonders auffälligen Fugen

Die vom Sachverständigen zu überprüfende Bodenbelagsebene zeigte zwar einen deutlichen Verschmutzungsgrad, aber keine besonders auffälligen Fugen. Die Beurteilung erfolgte aus aufrechtstehender Haltung und ohne Gegenlichtbetrachtung. Bei näherer Überprüfung in gebückter Haltung konnten stellenweise Fugen in unterschiedlicher Intensität zwischen den Bodenbelagsplanken festgestellt werden.

Mehrfach durchgeführte Messungen mit einem Fugenmaßstab und einer Fühlerlehre ergaben Fugenbreiten von 0,1 bis 0,3 mm und in wenigen Flächenbereichen bis 0,5 mm. In zwei bis drei Teilflächen erreichten die Fugen der etwa 120 m2 großen Fläche bis zu 1 mm Breite. Diese Fugen verliefen mehrfach auch an den Kopfstößen konisch, und zwar z. B. von 0 bis 0,5 mm Breite.

Vereinzelt war auch in Längsrichtung an den Kopfenden der Elemente zu erkennen, dass die PVC-Planke zur linken Seite dicht anstand und zur rechten Seite eine Fuge vorlag. In der Folge stand das in Längsrichtung angesetzte weitere Element dann zur rechten Seite dicht an und wies zur linken Seite eine Fuge auf.

Auch alle diese teils über kurze Strecken gehenden Fugen lagen in den zuvor beschriebenen Breiten, d. h. überwiegend < 0,5 mm vor.
Weitere Reklamationen des Bauherrn erfolgten nicht.


Ursache

Belag innerhalb der Toleranzen

Der Sachverständige wies in seinem Gutachten darauf hin, dass Designbeläge laut Werksnorm und Materialnorm DIN 10582 "Heterogene Polyvinylchlorid-Bodenbeläge" und auch der DIN EN 649 "Heterogene Polyvinylchlorid-Bodenbeläge" bereits in der Herstellung Maßtoleranzen aufweisen dürfen. In der Addition mit den kaum vermeidbaren handwerklichen Toleranzen, die sowohl die Ausführung als auch die Ebenheit des Untergrunds betreffen, kann sich keine fugenlose und wasserdichte Fläche ergeben, wie man dies bei verschweißten Bodenbelägen kennt.

Die genannten Normen lassen Abweichungen sowohl hinsichtlich der Seitenlängen als auch Abweichungen hinsichtlich der Rechtwinkligkeit und Geradheit zu. Bezogen auf die genannten Längen dürfen die Abweichungen maximal 0,5 mm und bezogen auf die Rechtwinkligkeit und Geradheit bis zu 0,35 mm betragen. Daraus resultieren Fugen, die rein rechnerisch maximal sogar bis 1 mm betragen dürften, was jedoch optisch kritisch ist. Um solche optischen Beeinträchtigungen allerdings zu vermeiden, sollten Designbelagsplanken press und dicht aneinander verlegt werden.

Der Sachverständige stufte die überprüfte Fläche des PVC-Designbelags als nutzungs- und gebrauchstüchtig ein und bezeichnete sie als mängelfrei. Einzelne unbedeutende "Ausreißer" stellten hinzunehmende Unregelmäßigkeiten dar. Überwiegend lag eine dichte Verlegung des Designbelags vor. Einzelne Fugen zwischen 0,1 und 0,3 mm und die in unbedeutendem Ausmaße gering größeren Fugen konnten den optischen Gesamteindruck keinesfalls negativ beeinträchtigen.


Warnung

Vorsicht bei sensiblen Kunden

Auch wenn der Sachverständige die im Bauvorhaben vorhandene Bodenfläche aufgrund des unbedeutenden Ausmaßes von Fugen als "mangelfrei" bewertet hat, sind jedoch an dieser Stelle einige Hinweise erforderlich. Gerät ein Bodenleger bei der Reklamation von Fugen an sensible Kunden, kann ein solcher Fall auch anders ausgehen. Gerade, wenn ein Designbelag in repräsentativen Flächenbereichen verlegt werden soll, sind Fugen tunlichst zu vermeiden. Ein Kunde kann sich nachträglich eventuell auch darauf berufen, über mögliche Fugen im Vorwege nicht aufgeklärt worden zu sein.

Dem erfahrenen Handwerker sollte bekannt sein, dass es bei der Kombination von Designbelägen und nicht ausreichend ebenen Untergründen zu Problemen kommen kann. Es empfiehlt sich besonderen Wert auf akribische Spachtelarbeiten zu legen. In der Regel sollte die Spachtelmasse ausreichend gerakelt werden. Falls das Ergebnis nicht eben genug ausfällt, muss zusätzlich eine Feinspachtelung durchgeführt werden.

Ist der Untergrund ausreichend eben, können Fugen mit passgenauen Designbelägen vermieden werden - was in der Regel der Fall ist. In der Praxis ist der Sachverständige häufig auf Fugen in Designbelägen gestoßen, die deutlich auffälliger und optisch störender waren, als in dem beschriebenen Bauvorhaben. Die Ursachen waren fast immer Unebenheiten des Untergrundes.

Bei der Verlegung der Planken muss bereits beim "Auswinkeln und Anlegen" für die Belagsverlegung mit deutlich größerer Sorgfalt vorgegangen werden als bei verschweißten Belägen, um eventuelle Fugen zu vermeiden. Zusätzlich sollten im Rahmen der Verlegung zulässige Maßabweichungen der Bodenbelagsplanken ausgeglichen werden, was jedoch nur bis zu einem bestimmten Maße möglich ist. Werden bereits mit Beginn der Verlegung deutliche Maßungenauigkeiten des angelieferten Belags festgestellt, so sollte keinesfalls eine Verlegung fortgesetzt werden: Die Ware muss dann reklamiert werden.


Helmut Becker
der Autor
Fußboden-Gutachter Helmut Becker, öbv. Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für Bodenbeläge

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aus FussbodenTechnik 01/14 (Handwerk)