Gerichtsurteil

Kein Verbot für Online-Handel


Kiel. Wichtiges Urteil für Händler, die ihre Waren auch auf einem Online-Marktplatz anbieten: Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass Hersteller ihren Händlern nicht verbieten können, ihre Produkte über Internet-Plattformen wie Ebay oder Amazon Marketplace zu verkaufen (Az. 14 O 44/13 Kart).

"Nachdem der Europäische Gerichtshof den Ausschluss jeglichen Handels über das Internet bereits als rechtswidrig eingestuft hat, kristallisiert sich diese Rechtsauffassung nun auch für das Verschließen des Vertriebswegs Internetplattform" heraus", kommentiert Dr. Marc Zgaga vom Mittelstandsverbund ZGV die aktuelle Entscheidung.

Im konkreten Fall hatte ein Hersteller von Kameraprodukten in den Verträgen mit seinen Händlern festgeschrieben, dass der Verkauf seiner Produkte über Ebay und Amazon nicht erlaubt sei. Die Wettbewerbszentrale sah darin einen Kartellrechtsverstoß: Der besonders intensive Wettbewerb zwischen Händlern auf solchen Internetauktionsplattformen werden ihrer Ansicht nach durch das Verbot unzulässig eingeschränkt. Die Händler würden daran gehindert, mehr und andere Kunden zu erreichen.
aus Haustex 01/14 (Handel)