Kleiner Fehler – Großer Schaden

Unfallgefahr durch Belagsablösungen im Supermarkt

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich erst anhand der Ursachen-forschung im Schadensfall, worauf ein Fußbodenverleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in -Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um die -Verlegung eines PVC-Belages auf einem Betonwerksteinbelag, bei dem so ziemlich alles schief gelaufen ist.

In einem Supermarkt erhielt eine Teilfläche eine neue Nutzung. Auf der vorhandenen Betonwerkstein-Konstruktion sollte ein PVC-Bodenbelag in Bahnen verklebt werden. Der beauftragte Bodenleger erstellte ein Angebot: Auf der Oberfläche der im Wischverfahren gereinigten Betonwerksteinplatten wurde zunächst eine zweikompontentige Zementdispersionsgrundierung aufgetragen. Diese sollte feuchtigkeitssperrend wirken und zudem die Fugen zwischen den 30 x 30 cm großen Betonwerksteinplatten verfüllen. Anschließend führte der Bodenleger im Rakelverfahren eine Spachtelung mit einer zementären Spachtelmasse in einer Schichtdicke von 2 bis 3 mm durch. Auf der Spachtelmasse verklebte er die PVC-Bodenbelagsbahnen mit einem Dispersionskleber.

Bevor der Bodenleger startete, führte er keine Prüfmaßnahmen am Konstruktionsaufbau durch. Er kontrollierte auch nicht die Feuchtigkeitsabdichtungen des Untergrundes, da er bei der bereits seit 20 Jahre genutzten Fläche keine Probleme erwartete. Etwa vier Monate nach der Verlegung - die Nutzungsaufnahme war bereits erfolgt - wurden in der Belagsoberfläche in regelmäßigen Abständen von rund 8 m schmale wulstartige Erhöhungen (2 bis 3 cm breit und 5 mm hoch) festgestellt. Während der Nutzung vergrößerten sich die Schäden teilweise zu Breiten von bis zu 10 cm in Form geradliniger beulenartiger Belagsablösungen.


Schaden - Unfallgefahr durch Belagsablösungen

Der beauftragte Sachverständige brachte zunächst bei dem Bauherrn in Erfahrung, dass es sich in dem Objekt um eine erdreichangrenzende Fußbodenkonstruktion mit im Dickbettverfahren im Verbund verlegten Betonwerksteinplatten handelte. Die gesamte Fläche war mittels Kunststofffeldbegrenzungsfugen in etwa
160 m2 große Einzelfelder unterteilt.

Die Belagsablösungen zeigten sich nahezu über die gesamte Länge des Verkaufsraumes. Sie verliefen im Bereich der Gebäudeachsen und der sichtbaren Pfeiler jeweils geradlinig als wulstartige Erhöhungen. Aufgrund der streifenförmige Belagsablösungen war der Boden mangelhaft und stellte zum Teil sogar eine Unfallgefahr dar.

In vier Teilflächen konnte der Sachverständige kleine Belagsöffnungen durchführen: Dabei zeigte sich, dass die Hochpunkte der geradlinigen Belagsablösungen deckungsgleich unterhalb der in der Betonwerksteinebene vorhandenen Kunststoff-Feldbegrenzungsfugen lagen. Der verwendete Dispersionskleber war bereits verseift und schmierig, da er nicht dauerhaft feuchtigkeitsresistent ist.

Neben den Belagsablösungen oberhalb der Kunststoffprofile zeigte sich ein glatter Adhäsionsbruch der Spachtelmasse zu den teilweise verschmutzten Betonwerksteinplatten. Mit elektrisch orientierenden Feuchtigkeitsprüfungen mit der Kugelelektrode konnte der Sachverständige in allen Prüfbereichen ein erhöhtes Feuchtigkeitspotential feststellen.

Durch gravimetrische Feuchtigkeitsbestimmungen an entnommenen Spachtelmassenschollen stellte der Sachverständige Feuchtigkeitsgehalte von 3 bis 4,5 Gew.-% fest und attestierte eine erhöhte Untergrundfeuchte.

Dort, wo die glatten Adhäsionsbrüche zwischen der Spachtelmasse einschließlich der zweikomponentigen Zementdispersionsgrundierung vorlagen, waren auf der Oberfläche der Betonwerksteinplatten Schmutz und Pflegemittelsubstanzen ersichtlich. Es gab dort keinerlei Anzeichen für eine mechanische Untergrundvorbereitung wie Schleifen, Bürsten oder Kugelstrahlen.


Ursache - Keine Abdichtung, zu viel Feuchte & mehr

Im Zuge der Bodenbelagsverlegung gab es eine Vielzahl von Fehlern, die in der Addition zu den beschriebenen Fußbodenschäden führten und großflächige Sanierungsmaßnahmen erforderten.

Im Rahmen der Untergrundvorprüfung auf der Grundlage der DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten" muss insbesondere bei erdberührenden Konstruktionen eine Abdichtungsebene hinterfragt werden. Außerdem ist der vorgefundene Untergrund grundsätzlich auf Feuchtigkeit zu überprüfen - ganz egal, wie lange er schon vorhanden ist. Beides erfolgte nicht.

Zudem ist bei der Verlegung von Bodenbelägen auch der vorhandene Verlegeuntergrund auf seine Haftfähigkeit der nachfolgenden Schichten zu überprüfen. Das heißt im Klartext: Bei einem bereits über 20 Jahre genutzten Betonwerksteinbelag muss eine intensive mechanische Oberflächenbearbeitung erfolgen, da zwangsläufig in den Poren festsitzender Kontaktschmutz sowie Reinigungs- und Pflegemittelsubstanzen zu entfernen sind. Nur so kann man eine "griffige" Oberfläche für die nachfolgende Spachtelmasse erhalten.

Nachteilig wirkten sich auch die nachgiebigen Feldbegrenzungsfugenprofile (Kunststoffschenkel und dazwischen Hartgummi) aus. Sie gaben die unvermeidbaren statischen und thermischen Bewegungen der Fußbodenkonstruktion an die darüber liegende Bodenbelagsebene weiter. Hier wäre es wichtig gewesen, die im Untergrund vorhandenen Feldbegrenzungsfugen in die Oberfläche des Belages zu übernehmen.


Verantwortlichkeit - Bodenleger haftet

Die folgenschweren Verlegefehler gehen auf das Konto des Bodenlegers. Er wäre verpflichtet gewesen, die fehlende Abdichtungsebene zu erfragen, die Feuchtigkeit zu messen und Bedenken anzumelden. Außerdem hätte er auf der Oberfläche des zuvor mechanisch gereinigten Betonwerksteins zunächst eine kapillarbrechende Schicht in Form einer Reaktionsharzabsperrschicht aufbringen müssen, bevor er die Belagsverlegung nach dem Spachteln des Untergrundes durchführte.

Unabhängig von einer Befragung des Bauherrn sind auch Feuchtigkeitsmessungen des Untergrundes grundsätzlich immer erforderlich. Zusätzlich fehlen auch die Bedenkenanmeldungen und Hinweise zu einer deckungsgleichen Übernahme der im Untergrund vorhandenen Fugen in die Belagsoberfläche.

Die vernachlässigten Prüfungspflichten am Untergrund haben trotz sach- und fachgerechter und auch den optischen Anforderungen im Bauvorhaben genügender Bodenbelagsverlegung zu irreparablen Schäden geführt, die kostenintensive Nachbesserungsmaßnahmen erforderten. Am Ende stand eine vollständige Neuverlegung einschließlich der erforderlichen Untergrundvorbereitung, Abdichtung und Übernahme der Bewegungsfugen in die Belagsebene.
aus FussbodenTechnik 03/14 (Handwerk)