Zahlungsmoral

Neues Gesetz setzt kürzere Fristen


Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral könnte Mittelständler aufatmen lassen. Die Verzugszinsen werden demnach angehoben, AGB-Klauseln wie Zahlungsfristen von über 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen werden unwirksam. Bei individuellen Vereinbarungen ist ein Aufschub von über 60 Tagen nur noch in Ausnahmesituationen möglich. Gläubiger können darüber hinaus von säumigen Schuldnern eine Pauschalgebühr von 40 EUR verlangen.

"Mit den Neuerungen wird sich die Situation von Unternehmen wesentlich verbessern", so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe und Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Felix Pakleppa. Er erwartet nun eine zügige Verabschiedung auch im Bundesrat. Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
aus Parkett Magazin 05/14 (Recht)