Iran
Zollpräferenz fällt weg
Die EU hat am 1. Januar 2014 die Zollpräferenz für Wollteppiche mit Ursprungszeugnis aus dem Iran aufgehoben. Seitdem gilt der reguläre Zollsatz von 8% vom Warenwert. Da die Präferenz lediglich zehn Prozent vom Zollsatz betragen hatte und in der Praxis aufwändig zu beantragen war, wurde sie nur selten in Anspruch genommen. Weiterhin gilt Zollfreiheit für Seidenteppiche aus dem Iran mit einem gültigen Handarbeitszeugnis, solange das EU-umfassende Kontingent für die zollfreie Einfuhr von Seidenteppichen nicht ausgeschöpft ist.
aus
Carpet Magazin 03/14
(Handel)