Dr. Norbert Arnold, Leiter Technischer Produktservice, Uzin

"Diese Verlegevariante erfordert Anpassungen im Arbeitsablauf der Renovierung"


Betrachtet man die Gruppe von Parkettböden genauer, treten deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Aufbauarten und Verlegevarianten hervor. Ganz pauschal gesagt, ermöglicht ein Massivparkett mehr Renovierungszyklen als ein Mehrschichtparkett, denn die tendenziell dünnen Deckschichten begrenzen die Anzahl der Renovierungszyklen und damit auch die Lebensdauer. Schwimmend verlegtes Mehrschichtparkett weist darüber hinaus einige Besonderheiten auf, die nachfolgend erläutert werden.

Schleifen von Parkett

Vor dem Schleifen sollte ermittelt werden, ob das Parkett tiefer gehende Schadstellen (tiefer als ca. 1 mm) aufweist. Diese müssten ggf. vor dem eigentlichen Schleifen in einem separaten Arbeitsgang mit beispielsweise mit Hartwachs entsprechend des Holzfarbtons ausgebessert werden.

Für das Schleifen von Mehrschichtparkett gilt generell: Vor dem Schleifen ist sicherzustellen, dass die Verbindung zwischen Deck- und Tragschicht ausreichend fest ist, d. h. es dürfen keine Ablösungen oder Hohllagen erkennbar sein.

Der Renovierungsschliff eines Holzfußbodens ist immer mit einem Materialabtrag verbunden. Üblicherweise liegt dieser bei 0,5 - 0,7 mm. Da die Deckschicht eines Mehrschichtparketts mindestens 2,5 mm beträgt, lässt sich ein Mehrschichtparkett mindestens einmal wieder auffrischen. Bei dickeren Deckschichten bzw. bei Massivparkett kann diese Rate auch deutlich höher liegen. Die Annahme von 0,5 - 07 mm gilt allerdings nur, wenn der Parkettleger die für einen Schleifvorgang optimalen Bedingungen antrifft. Bei schwimmend verlegtem Parkett kann es allerdings zu Einschränkungen kommen. Diese sollte der Parkettleger kennen, um dann im Bedarfsfall ein passendes Angebot abgeben und ein zufriedenstellendes Ergebnis liefern zu können.

Oberflächenbehandlung der geschliffenen Parkettböden

Nach dem Abschluss der Schleifarbeiten wird die Fläche bei geklebten Parkettböden gekittet, bevorzugt mit einem wasserbasierten Kitt. Bei schwimmend verlegtem Parkett entfällt das Kitten. Denn beim Trocknen erstarrt Parkettkitt zu einer relativ spröden Masse, die empfindlich gegen Bewegungen im Untergrund ist. Ein schwimmend verlegter Parkettboden könnte örtlich nachgeben. Bei gekittetem Parkett käme es zu Ausbrüchen, die sich sofort als Oberflächenfehler erkennbar machen. Bei geklebtem Parkett kann nach dem Trocknen des Kitts und dem folgenden finalen Feinschliff die Oberflächenbehandlung erfolgen, bei schwimmenden Böden wird sie unmittelbar nach dem Schleifen durchgeführt.

Die vorbereiteten Flächen werden dann entweder grundiert und mit einem Wasserlack versiegelt oder alternativ dazu geölt. Die Vorgehensweise ist bei beiden Arten der Oberflächenbehandlung für geklebte oder schwimmend verlegte Parkettböden identisch. Bei wasserbasierten Versiegelungen ist mittlerweile eine Vielzahl von emissionskontrollierten und nach EMICODE sehr emissionsarmen Produkten am Markt erhältlich, einige sind sogar lösemittelfrei. Solche Versiegelungen sollten bei der Produktauswahl bevorzugt werden. Auch wenn heute noch, aus vermeintlich technischen Gründen, vereinzelt lösemittelbasierte Lacke angeboten werden, sollten diese grundsätzlich nicht mehr angewendet werden. Dies gilt auch für eine geölte Oberfläche. Nach dem Auftrag der Ölgrundierung sollte die Oberfläche bevorzugt mit einem lösemittelfreien Öl behandelt werden. Selbstverständlich müssen auch alle Öle bzw. Versiegelungen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen.

Fazit

Grundsätzlich lassen sich auch schwimmend verlegte Parkettböden durch Abschleifen und Oberflächenbehandlung renovieren. Im Vergleich zu geklebtem Parkett erfordert diese Verlegevariante allerdings Anpassungen im Arbeitsablauf und bei der Ausführung durch den Parkettleger. Zudem kann die Gesamtnutzungsdauer kon-
struktionsbedingt im Vergleich zu einem geklebten Parkettboden eingeschränkt sein.
aus Parkett Magazin 06/14 (Handwerk)