Zahlungsverkehr

Keine langfristigen Verträge schließen


Der Zahlungsverkehrsmarkt ist derzeit stark in Bewegung. Seit dem 1. November 2014 können Girocard-Transaktionen (ehemals electronic cash) nur noch abgewickelt werden, wenn vorher ein entsprechendes Entgelt vereinbart wurde. Darum kümmern sich aktuell die Netzbetreiber, da nur Großunternehmen Konditionen mit dem Bankensektor aushandeln können. Zudem hat Mastercard angekündigt, dass ab 2018 alle Terminals in Deutschland mit dem NFC-Standard zum kontaktlosen Bezahlen ausgestattet sein müssen. Der HDE rät deshalb, dass aufgrund der auch künftig zu erwartenden (technischen) Veränderungen im Zahlungsverkehr ohne Grund keine langfristigen Verträge vereinbart werden sollten. In den kommenden Jahren sei immer wieder mit Anpassungen der Entgelte zu rechnen, so dass ein Kurzfristvertrag mehr Handlungsoptionen verspreche. So setzt sich z.B. der HDE Handelsverband Deutschland mit Unterstützung des BTE dafür ein, dass die Autorisierungsgebühr bei Girocard deutlich unter den bisherigen Wert von 0,3 Prozent sinkt.
aus Haustex 11/14 (Handel)