Ü-Zeichen

DIBt passt Bauregelliste an


Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das zusätzliche nationale Anforderungen wie das deutsche Ü-Zeichen für harmonisierte CE-Bauprodukte zu einer unzulässigen Marktzugangsbeschränkung erklärt, reagiert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt): Die betroffenen Produktkategorien "Rohrleitungsdichtungen aus thermoplastischem Elastomer", "Wärme-Dämmstoffe aus Mineralwolle" und "Tore, Fenster und Außentüren" sind in der neuen Ausgabe der Bauregelliste außer Kraft gesetzt worden.

Die Anforderungen des DIBt an Bodenbeläge bleiben allerdings unverändert bestehen.
aus BTH Heimtex 02/15 (Handel)