Mindestlohn für ostdeutscheTextil- und Bekleidungsindustrie


Die Beschäftigten der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie bekommen 2015 einen für allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Mindestlohn. Der Beschluss wurde noch kurz vor Jahresende 2014 einstimmig vom Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium mit den Stimmen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gefasst. Demnach steigt nun in Unternehmen der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie der tarifliche Mindestlohn in drei Stufen: Zum 1. Januar 2015 auf 7,50 Euro, zum 1.Januar 2016 auf 8,25 Euro und zum 1. November 2016 auf 8,75 Euro je Stunde. Ab Januar 2017 gilt dann mindestens der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Mit dem bis Ende 2016 für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn könne die Beschäftigung auch in den untersten Lohngruppen der ostdeutschen Textil- und Modeindustrie stabilisiert werden, unterstreicht der Arbeitgeberverband.
aus Haustex 02/15 (Haustextilien)