Neue Tarifverträge
Das hat sich alles geändert
Für Parkett- und Bodenleger gelten seit dem 1. April neue Entgelt-, Mantel- sowie Lohn- und Akkordtarifverträge. Das Paket wurde geschnürt vom Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) und der IG Metall, gilt deutschlandweit und sieht einen Ecklohn von 13,10 EUR je Stunde vor. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Entgelttarifvertrag: Der Ecklohn beträgt 13,10 EUR, das sind 54 Cent mehr als zuvor.
Im jetzt einheitlichen Tarif für Ost und West gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen gewerblichen und kaufmännischen Mitarbeitern. Gezahlt wird nach der ausgeübten Tätigkeit. Für die einzelnen Arbeiten wurde ein sogenannter Entgeltrahmen erstellt, in dem die einzelnen Mitarbeiter eingruppiert werden - beginnend mit 68 % (sehr einfache Tätigkeiten ohne fachliche Kenntnisse) und endend mit 140 % (verantwortliche Arbeiten mit betriebsleitender Funktion). Der Grundgedanke dahinter ist, dass der Taxi fahrende Lehrer wie ein Taxifahrer und nicht wie ein Lehrer bezahlt wird.
Die Ausbildungsvergütung wurde überproportional angehoben. Auszubildende in den Betrieben erhalten jetzt im ersten Lehrjahr 510 EUR, ab 2016 sind es dann 523,26 EUR.
Manteltarifvertrag: Die Kündigungsfristen haben sich geändert, sowohl in der Probezeit - ein Monat mit einer Frist von zwei Tagen, bis drei Monate sind es fünf und bis sechs Monate zehn Arbeitstage - als auch im unbefristeteten Beschäftigungsverhältnis. In dem Fall gilt eine Zeit von vier Wochen zum 15. oder zum letzten eines Monats und führt zu einer Verlängerung:
-nach zwei Jahren auf einen Monat,
-nach fünf Jahren auf zwei Monate,
-nach zehn Jahren auf vier Monate und
-nach 15 Jahren auf fünf Monate.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nun 40 Stunden pro Woche, in 2016 sind es 39, ein Jahr weiter nur noch 38,5 Stunden. Im Gegenzug ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeit über Arbeitszeitkonten möglich. Betriebe können so auf schwankende Auslastungen besser reagieren. Tipp: Einen groben Plan zu Beginn des Geschäftsjahres erstellen.
Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit bekommen die Mitarbeiter ein bis zwei Urlaubstage mehr - insgesamt sind das zwischen 26 und maximal 30 Tagen im Jahr.
Lohn- und Akkordtarifvertrag: Quasi als Lohnausgleich für die sinkende Wochenarbeitszeit wurden die Einheitspreise erhöht:
-seit 1. April um 4,3 % (im Osten über 13 %),
-ab 1. Januar 2016 um 2,6 % und
-ab 1. Januar 2017 noch einmal um 2,6 %.
aus
FussbodenTechnik 03/15
(Handwerk)