EU- Holzhandelsverordnung

Importeure müssen alle Lieferanten kennen


Wer Holz oder Holzerzeugnisse in Länder der europäischen Union einführt, muss seit März 2013 die Anforderungen der EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR) einhalten. Einen Praxis-Workshop zu den Themen Sorgfaltspflichtregelung, Umsetzung und Prüfung veranstaltete im April der Import Promotion in Bonn.

Die EU-Holzhandelsverordnung betrifft die verschiedensten Bereiche - sogar das Papier, aus dem Druckerzeugnisse hergestellt werden sollen. Der internationale Holz- und Parketthandel ist ohnehin den EUTR-Regeln unterworfen. Holzbodenhersteller, klassische Holzimporteure, Zertifizierer, Einkaufsgesellschaften und der Einzelhandel müssen über die Inhalte Bescheid wissen. "Bei vielen Unternehmen herrschen noch immer Wissenslücken bei der Umsetzung der EUTR", erklärt Frank Maul, Spezialist für Sourcing + Einkauf (Technisches Holz) vom Import Promotion Desk. (IPD).

Unklarheiten bestehen schon bei der Frage nach der exakten Definition des Erstplatzierers, der die Legalität des in der EU gehandelten Holzes nachweisen muss. Und in der Tat kann die Rechtslage je nach Situation unterschiedlich sein. Zudem bereitet es dem "Erstplatzierer" in der Praxis oft Probleme, die Sorgfaltspflichtregelung korrekt zu erfüllen, durch die mit Informationszugang, Risikobewertung und Risikominderung ein vernachlässigbares Risiko erreicht werden soll.

Unternehmen beklagen die Komplexität bei der Aufdeckung der Lieferkette -besonders wenn eine hohe Zahl an Verarbeitern und Händlern daran beteiligt ist und die verschiedenen Holzarten aus mehreren Quellen stammen. Als Lösung vorgestellt wurde die Idee eines Lieferanten-Infopakets. Einen kompakten Überblick über die Rechtspflichten liefert auch der EUTR-Leitfaden, den das IPD in Zusammenarbeit mit Partnern erstellt hat (Download: www.ixpos.de/ipd-publikationen).

Geprüft wird die Einfuhr legal geschlagenen Holzes von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). "Viele Betriebe sind unsicher, wie sie Informationen aus Dokumenten verwerten und die möglichen Legalitätsrisiken bewerten sollen. Es fehlt an Referenzen und Feedback", klagte Carsten Huljus vom Zertifizierungsunternehmen GFA Certification. Jörg Appel vom BLE entkräftete die Sorgen: "Wir wollen niemanden kriminalisieren und nur in begründeten Verdachtsfällen Sanktionen verhängen. Bei Unstimmigkeiten wird zunächst ermahnt und Unterstützung angeboten."

Bis zum Frühjahr 2015 hatte die BLE bei rund 220 Marktteilnehmern Kontrollen durchgeführt, in 36 Fällen Nachkontrollen verordnet und in 19 Fällen Verwarnungen ausgesprochen. "Die Branche hat die Herausforderungen der EUTR angenommen und die Umsetzung ist in Deutschland gut angelaufen. Jetzt gilt es letzte Unsicherheiten abzubauen", resümierte Jörg Appel.
aus Parkett Magazin 05/15 (Holz)