Kleiner Fehler – Großer Schaden

Unerwünschter Glanz – Doppelbodentrasse lässt sich nicht verstecken

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um durchblitzende Metallfugenprofile unter einem Teppichboden auf einer Doppelbodentrasse.

Ein Bodenleger erhielt den Auftrag, in einem achtgeschossigen Bürogebäude über 3.000 m2 eines hochflorigen Kräuselvelours-Teppichbodens zu verlegen. Der Einbau erfolgte sowohl in den Büroräumen als auch in den davor gelegenen Fluren. In den Büros kam der Teppichboden als 4 m breite Bahnenware zum Einsatz. Entlang der Außenwände verliefen etwa 60 cm breite Kabeltrassen, auf denen aus großformatigen Platinen mit einer Rückenschwerbeschichtung 60 cm breite Teppichstreifen geschnitten und dann fixiert verlegt wurden, um diese jederzeit wieder aufnehmen zu können.

Über die gesamte Länge der Flure befand sich in der Mitte eine Doppelbodentrasse, die aus zwei nebeneinander angeordneten 60 x 60 cm großen Doppelbodenplatten bestand. Darauf fixierte der Bodenleger rutschhemmend 50 x 50 cm große Teppichfliesen, wobei rechts und links der Trasse friesartig die Bahnenware verlegt wurde. Auf der 1,20 m breiten Doppelbodentrasse in den Fluren baute der Bodenleger nebeneinander zwei 50 cm und eine 20 cm breite geschnittene Teppichfliese auf der Doppelbodenplatte ein.

Im Zuge der Estrichherstellung wurde angrenzend an die Doppelbodentrasse ein Edelstahlprofil befestigt. Dieses Profil hatte einen Überstand von ungefähr 3,5 mm oberhalb der Doppelbodenplatten oder auf dem angrenzenden Calciumsulfatfließestrich der Hohlbodenkonstruktion. Eine solche Metallprofilkonstruktion ist selten, aber sie stellt aus sachverständiger Sicht eine sach- und fachgerechte Materialbegrenzung dar.

Der Bauherr rügte, dass insbesondere in den Fluren, aber auch in den Büroräumen die Edelstahlschienen durch den Bodenbelag durchschimmerten und "durchblitzten" und die einzelnen Fliesen erkennbar waren.

Schaden - Vereinzelt "blitzten" Edelstahlschienen durch

Der Sachverständige stellte bei seinen Prüfmaßnahmen fest, dass bei schätzungsweise 95 % der Doppelbodentrassen keine "durchblitzenden" Edelstahlschienen zu erkennen waren. Der Teppichboden war um etwa 2,5 mm höher verlegt worden als die Metallscheinen, sodass sie von dem Teppichflor überdeckt waren. Nur in wenigen Flächenbereichen erkannte man metallisch glänzend Metallfugenprofile, teilweise in Form eines 2 bis 3 mm breiten Streifens.

Die Beurteilung erfolgte aus aufrechtstehender Haltung, jedoch aufgrund der langen Fensterfronten und geöffneten Türen mit Gegenlichtbetrachtung. Ergebnis: Die in wenigen Flächenbereichen "blitzenden" Edelstahlschienen waren angrenzend an die Doppelbodentrasse teilweise auffällig erkennbar. Bei genauer Betrachtung zeichneten sich auf den Doppelbodentrassen außerdem vereinzelt die 50 x 50 cm großen Teppichfliesen ab. Das betraf insbesondere die angesetzten 20 cm breiten Teppichteilstücke.

Nach dreimonatiger Nutzungszeit hatte das Begehen der Fläche und die regelmäßigen Reinigungen mit einem Bürstsauger für eine regelrechte Verzahnung des Teppichflors der Fliesen über die Schienen hinweg gesorgt. Bereits im Rahmen der Planung gab es die Vorgabe eines um 2,5 mm niedrigeren Profils im Verhältnis zum Teppichboden. Die Überdeckung war also beabsichtigt; bei gleich hoher Herstellung wären die Profile immer sichtbar gewesen.

Ein besonderes Augenmerk legte der Sachverständige auf die Anarbeitung der Teppichbodenfliesen angrenzend an die Metallschienen. Dort, wo die Teppichfliesen auf der Doppelbodentrasse oder zur anderen Seite hin die im Bereich des wandangrenzenden Frieses die Teppichbodenbahnen geschnitten werden mussten, zeigte sich überwiegend ein korrekter, relativ dichter Anschnitt des Kräuselvelours-Teppichbodens angrenzend an die Profile.

Nur selten waren über kurze Strecken von wenigen Zentimetern, vereinzelt auch 10 bis 20 cm lang, Fehlstellen des Teppichbodens angrenzend an die Metallschienen bis zu 3 mm erkennbar. Waren die Freiräume und Spalte größer als 0,5 mm, entsprach die Anarbeitung nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Ursache und Verantwortlichkeit - Einzelne Teppichfliesen austauschen genügt

Im Gutachten hat der Sachverständige im Hinblick auf die Erkennbarkeit von einzelnen Teppichfliesen auf den Doppelbodentrassen darauf hingewiesen, dass diese keine Mangelhaftigkeit darstellt. Entsprechend der technischen Verwendung einer Hohlbodenkonstruktion mit Doppelbodentrassen sei deren Erkennbarkeit unvermeidbar. Hintergrund ist die nutzungsbedingt erforderliche Revisionierbarkeit, die ja ausschließlich nur im Bereich der Doppelbodenplatten gewünscht ist.

Die gelegentlich durchblitzenden Edelstahlschienen ergeben sich daraus, dass ein sach- und fachgerechter Anschnitt an die Profile eine erforderliche Bewegungsmöglichkeit nach sich zieht und der Teppichboden nicht zu stramm oder mit Spannung angeschnitten werden sollte, sondern ein etwa scheckkartendicker Spalt zur Schiene hingehend erforderlich ist.

Da, wo dies der Fall ist, ist die Sichtbarkeit der Profile konstruktiv bedingt und wurde letztendlich bei der Auswahl der Fußbodenkonstruktion auch gewünscht.

Dort, wo die Spalten angrenzend an die Metallwinkelschienen >1 mm betrugen, lag eine mangelhafte Verlegung aufgrund von Fehlschnitten vor. In diesen Flächenbereichen wurde empfohlen, die Teppichfliesen auszuwechseln.

Insgesamt gesehen war die auf die Gesamtgrundrissfläche formulierte Mängelrüge gegenüber dem Bodenleger nicht gerechtfertigt. Die durchgeführte Teppichbodenverlegung entsprach zu rund 95 % den allgemein anerkannten Regeln der Technik und des Fachs und auch den geltenden Normen und Richtlinien. Nur partiell war eine mangelhafte Ausführung festzustellen. Sie konnte ohne Weiteres und ohne große Störung des Betriebsablaufs durch partielle Neuverlegung von Teppichfliesen oder auch Teilstücken wandangrenzend neutralisiert werden.

Helmut Becker der Autor


Fußboden-Gutachter Helmut Becker, öbv. Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für Bodenbeläge

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aus FussbodenTechnik 05/15 (Handwerk)