Änderungen beim Brandschutz für Wärmedämm-Verbundsysteme mit EPS
Seit 1. Januar 2016 gilt eine neue allgemeine bauaufsichtlichte Zulassung für schwerentflammbare Wärmedämm-Verbundsysteme mit EPS. Darauf weist der Fachverband WDVS hin. Die Neufassung verbessere den Schutz vor Bränden unmittelbar vor der Fassade, indem sie für EPS-WDVS mit Putzschicht zusätzliche Brandriegel vorschreibe.
Ein Brandriegel soll an der Unterkante des WDVS angebracht werden, ein zweiter in Höhe der Decke des ersten Geschosses und ein weiterer in Höhe der Decke des dritten Geschosses. Darüber hinaus sind nach Verbandsangaben gegebenenfalls Brandriegel an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen vorzusehen.
Der Fachverband empfiehlt Auftraggebern, mit dem ausführenden Fachhandwerker einen Inspektions- und Wartungsvertrag abzuschließen. So wird unter anderem regelmäßig geprüft, ob die schützende Putzschicht des Fassadensystems intakt ist. Alle Informationen sind zusammengefasst in der neuen Technischen Systeminfo "WDVS und Brandschutz" des Fachverbands.
aus
BTH Heimtex 01/16
(Bau)