Kleiner Fehler – Großer Schaden

Klickverbindung fehlerhaft: Verlegung hätte abgebrochen werden müssen


Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um Höhenversätze in einem Korkbodenbelag.

Ein Bodenleger erhielt den Auftrag, in einer Eigentumswohnung 90 m2 Korkboden zu verlegen. Es handelte sich um 1 cm dicke, 90 cm lange und 30cm breite Korkfertigparkettelemente. Sie waren ausgestattet mit oberflächiger Beschichtung, Korkfurnier, HDF-Mittellage und einer dämmenden Korkkaschierung. Der Klickbelag sollte schwimmend auf einer Polyethylenfolie verlegt werden.

Anhand der vorliegenden Rechnung konnte nachvollzogen werden, dass der Verleger dem Bauherrn vorschriftsmäßig eine Reinigungs- und Pflegeanleitung des Belagsherstellers überreicht hatte.

Schon kurze Zeit nach seinem Wiedereinzug stellte der Bauherr Kantenerhöhungen an den Längsstößen des Belags fest. Als der Bodenleger diese als "Aufquellungen infolge einer zu feuchten Wischpflege" rechtfertigte, schaltete der Bauherr den Sachverständigen für eine gutachterliche Überprüfung ein.

Schaden: Höhenversätze an Korkbelagselementen

Bei der Überprüfung der Korkfläche durch den Sachverständigen bestätigten sich die Kantenaufstippungen der Beläge an den Längskanten, die konzentriert in einigen Flächenbereichen auftraten. Bei genauerer Betrachtung stellten sich diese als Überzähne und Höhenversätze bis zu 0,6 mm dar. Sie gingen einher mit geringfügigen, bereits während der Nutzung entstandenen Kantenbeschädigungen. Auffällig war auch, dass bei über der Hälfte der Elemente die aneinandergrenzenden Kanten gleich hoch waren, jedoch angrenzend wiederum deutliche Höhenversätze vorlagen.

Wandangrenzende Prüfmaßnahmen zeigten, dass ordnungsgemäße Randfugen vorhanden waren. Feuchtigkeit spielte keine Rolle: Es gab weder einen feuchtigkeitsbedingten Quelldruck noch Feuchtigkeitsflecken oder feuchtigkeitsbedingte Aufquellungen - das ergab die Untersuchung mit dem Mikroskop. Zum Zeitpunkt des Gutachtertermins am Beginn der Heizperiode lagen außerdem günstige raumklimatische Bedingungen mit Luftfeuchtigkeitswerten von 45 bis 50 % vor.

Der Sachverständige konnte vor Ort mehrere unverlegte Korkbodenelemente aus einem verpackten Paket sichern, um sie bei weiteren Prüfmaßnahmen im Labor zu untersuchen. Bei einer kleinflächig durchgeführten Versuchsverlegung war für ein Aneinanderfügen der Elemente ein erheblicher Kraftaufwand erforderlich. Nachdem die Belagselemente teilweise mit Gewalt aneinandergefügt worden waren, ließen sich im Gegenlicht im Bereich der Nuten Kantenerhöhungen feststellen.

Übliche Reinigungsmaßnahmen mit Reiniger und mit purem Wasser führten insbesondere bei deutlicher Wasserbeaufschlagung und längerem Verbleib von Wasserpfützen zu Kantenerhöhungen. Allerdings kam es durch diese Tests nicht zu den im Bauvorhaben festgestellten treppenartigen Höhenversätzen.

Ursache und Verantwortlichkeit: Klickverbindung fehlerhaft - Handwerker dürfte nicht weiterarbeiten

Die vom Sachverständigen im Bauvorhaben durchgeführten Prüfmaßnahmen zeigten, dass in unterschiedlicher Intensität Überzähne und Kantenerhöhungen mit teilweise regelrecht verbogenen Längskanten vorlagen. Aufgrund dessen entsprach die Konstruktion des Korkfertigparketts nicht den zurzeit geltenden Normen und Richtlinien, und die Werterhaltung war insbesondere aufgrund bereits erkennbarer Kantenbeschädigungen im Rahmen der Nutzung nicht mehr gewährleistet.

Sämtliche Prüfmaßnahmen ergaben, dass die Kantenerhöhungen nicht mit Feuchtigkeitsauswirkungen begründet werden konnten. Stattdessen kam es beim Aneinanderfügen der Elemente teilweise zu deutlichen Zwängungen. Folge: Erhöhungen entlang der Längskante im Nutbereich.

Tatsächlich lagen produktionstechnische Problemstellungen der Nut- und Federverbindung zum Klicken des Belags vor. Da der Fehler am Beginn der Verlegung bereits erkennbar war, hätte der Bodenleger aufgrund seiner Prüfpflichten den Belag nicht weiter verlegen dürfen.

Fazit

Vorgenannter Schadensfall zeigt, dass auch der Handwerker selbst bei einer einfachen Verlegung von Belagselementen mit Klick-Nut- und Federverbindung handwerkliche Fähigkeiten besitzen muss - insbesondere im Hinblick auf das Erkennen von produktionstechnischen und materialspezifischen Problemstellungen.

Werden diese Probleme nicht erkannt, so kommt es bei der Ausführung durch den Fachmann unweigerlich zur Reklamation und zu finanziellen Einbußen, da die Hersteller in der Regel darauf verweisen, dass der Verleger die Beläge vor der Verarbeitung zu überprüfen hat.

Helmut Becker der Autor
Fußboden-Gutachter Helmut Becker, öbv. Sachverständiger für das Estrich- und Parkettlegerhandwerk sowie für Bodenbeläge

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aus FussbodenTechnik 01/16 (Handwerk)