Bundesregierung:
Holzprodukte nur mit Chain-of-Custody-Zertifikat


Die Bundesregierung hat mit der Anpassung des Formblatts 248 die Nachweisführung bei der Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung präzisiert. Teilnehmer an Ausschreibungen des Bundes müssen somit durch Vorlage eines eigenen Chain-of-Custody-Zertifikats (PEFC oder FSC) dokumentieren, dass Holz- und Holzprodukte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet werden. Die Vorlage eines Lieferantenzertifikats reicht nicht als Nachweis aus. Nach einer Übergangsfrist ist das geänderte Formblatt ab Juli 2016 verbindlich anzuwenden.

Der PEFC hatte bereits in der Vergangenheit betont, dass ein gültiger Nachweis für PEFC-zertifizierte Produkte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung nur mit eigenem Zertifikat möglich sei und es nicht der Idee einer lückenlosen Überwachung vom Wald bis zum fertigen Holzprodukt entspreche, lediglich das Zertifikat eines Vorlieferanten vorzulegen. Um kleineren Handwerksbetrieben den organisatorischen und finanziellen Aufwand der Zertifizierung zu erleichtern, bietet die Organisation so genannte Gruppenzertifizierungen an.
aus Parkett Magazin 02/16 (Holz)