Blauer Engel: Geruchsprüfung für textile Bodenbeläge
Das Eco-Institut weist darauf hin, dass seit Februar 2016 die überarbeitete Vergabegrundlage der RAL-UZ 128 für den Blauen Engel "Emissionsarme textile Bodenbeläge" in Kraft ist. Bei der Erstprüfung muss nun parallel zu den Messungen der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) die Geruchsprüfung nach DIN ISO 16000-28 durchgeführt werden. Für die jährliche Folgeprüfungen ist die Geruchsprüfung in Anlehnung an die Schweizer Norm SNV 195651 oder GUT (Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden) ausreichend. Produkte, die das GUT-Siegel tragen, müssen keinen gesonderten Folgeprüfungen mehr unterzogen werden.
aus
BTH Heimtex 06/16
(Bodenbeläge)