Mängelgewährleistung
Bundesrat sendet richtiges Signal
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur geplanten Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts aufgezeigt, wie der Gesetzesentwurf im Sinne kleinerer Betriebe nachzubessern ist. Beispielsweise soll die Haftung für Produktfehler nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden können. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bezeichnete das als "richtiges Signal" der Länderkammer. Generalsekretär Holger Schwannecke: "Ein Handwerker, der im Fachhandel Kabel oder Schalter einkauft, hat keinen Einfluss auf die Geschäftsbedingungen. Er kann sich nur entscheiden, die Ware unter Einbeziehung der AGB zu kaufen - oder nicht."
Darüber hinaus begrüßt der ZDH, dass nicht nur solche Handwerker, die fehlerhaftes Material in ein Gebäude einbauen, von der Reform erfasst sein sollen. Bei Schreinern, Malern, Parkett- und Bodenlegern und anderen materialverarbeitenden Betrieben sei die Sachlage identisch. "Eine Haftung für fremdverurschachte Materialfehler ist für sie gleichermaßen unfair."
Auch die Bundesvereinigung Bauwirtschaft findet, dass die Beschlussfassung des Bundesrats "in die richtige Richtung weist". Geschäftsführer Felix Pakleppa: "Vor allem begrüßen wir den Vorschlag, die beiden Regelungskomplexe der kaufrechtlichen Mängelhaftung (Aus- und Einbaukosten) und der Reform des Bauvertragsrechts voneinander zu trennen und separat zu behandeln."
aus
Parkett Magazin 04/16
(Handwerk)