Meister-BAföG

Neuer Name und mehr Geld


Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsgesetzt (AFBG) sind zum 1. August 2016 nicht nur die Fördersätze im Meister-BAföG gestiegen, sondern das Kind hat auch einen neuen Namen bekommen. Unter der Bezeichnung "Aufstiegs-BAföG" wird nun die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt, etwa an Meister- und Fachwirtkursen. Der Staat zahlt einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Details zu den Voraussetzungen, dem Antragsverfahren und den gezahlten Beträgen gibt es im Netz auf www.aufstiegs-bafoeg.de. Hier kann man auch gleich online seinen Antrag stellen.
aus BTH Heimtex 09/16 (Handwerk)