Kleiner Fehler – Großer Schaden

"Junge" Betondecke ohne Feuchteschutz – Beulen und Blasen sorgen für Ärger im Krankenhaus


Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um eine fehlende Folienabdeckung auf einer "jungen" Betondecke, die Beulen und Blasen in einem Kautschukbelag zur Folge hat.

Bei einer Krankenhauserweiterung erhielt ein Bodenleger den Auftrag, in einem neuen Patientenzimmertrakt 500 m2 Kautschukbeläge in Bahnen zu verlegen. Zunächst führte er CM-Feuchtigkeitsmessungen im Beisein des Architekten in einem Flur und in zwei Krankenzimmern durch. Er entnahm Estrichmaterial aus dem gesamten Estrichquerschnitt und ermittelte die Restfeuchtegehalte mit 1,7 und 1,8 CM-%. Die Ergebnisse protokollierte er und dokumentierte sie mit Fotos, die dem Sachverständigen gezeigt wurden. Zum Zeitpunkt der Verlegung war der Estrich damit als belegreif festgestellt. Die Verlegearbeiten konnten beginnen: Der Bodenleger grundierte den Untergrund mit einem Dispersionsvorstrich, spachtelte 2 bis 3 mm dick und verklebte den Kautschukbelag. Die Nahtkanten wurden anschließend thermisch verfugt.

Die fachgerecht verlegte Fläche wurde abgenommen und der Nutzung der Patientenzimmer stand nichts mehr im Wege. Etwa zehn Monate nach der Verlegung zeigten sich im Kautschukbelag Beulen und Blasen. Besonders betroffen waren Flure, aber auch Räume, wo Rollstühle und Krankenbetten bewegt wurden. Die Beulen und Blasen waren zunächst kleinflächig, nahmen an Größe aber zu, sodass der Sachverständige mit einer gutachterlichen Überprüfung beauftragt wurde.

Schaden:Beulen und Blasen im Kautschukbelag

Die gutachterliche Überprüfung ergab in erster Linie in Eingangs- und Durchgangsbereichen an Türen teilweise quadratmetergroße Beulen und Blasen. In anderen Teilflächen gab es kleinflächig punktuelle Ablösungen des Bodenbelages vom Untergrund. Auffällig war, dass die Räume rechts vom Flur keinerlei Schäden aufwiesen. Im Gegensatz dazu waren im Flur und in den Räumen links vom Flur mehrfach solche Belagsablösungen festzustellen. Dem Sachverständigen wurde gestattet, die Bodenbeläge kleinflächig an drei Stellen zu öffnen: Bei den Belagsablösungen stellte er ein weiches Klebstoffsystem fest. In dem Flächenbereich ohne Belagsablösung zeigte sich eine gute Klebung.

Der Sachverständige entnahm in beiden Flächenbereichen Stemmproben des Estrichs. Für eine gravimetrische Feuchtigkeitsbestimmung wählte er als Entnahmeort jeweils die obere und die untere Estrichzone, aber auch den gesamten Estrichquerschnitt. In der oberen Estrichzone ergaben sich Feuchtigkeitsgehalte von 3,7 bis 3,8 Gew.-%, was etwa 2,3 CM-% entspricht. Aus der unteren Zone ermittelte er um 0,3 bis 0,4 % niedrigere Feuchtigkeitsgehalte.

Eine tiefergehende Öffnung der Estrichkonstruktion ergab, dass unterhalb des Estrichs eine dünne Dämmschichtabdeckung und darunter eine 40 mm dicke zweilagige Polystyrolhartschaumdämmschicht erkennbar war, die unmittelbar auf der Betonoberfläche lag.

Der Sachverständige dehnte seine Feuchtigkeitsbestimmungen auf die etwa 1,5 Jahre alte Betondecke aus. Eine rund 5 cm tiefe Probe in der oberen Zone ergab Feuchtigkeitswerte von 5,0 bis 6,0 Gew.-%, jedoch im Kern von 8,0 bis 9,0 Gew.-%. Recherchen hinsichtlich der Herstellungszeit der Betongeschossdecken, der Verlegung des Estrichs und des Bodenbelags ergaben, dass aufgrund der kurzen Ausführungszeiten des Anbaus die Betongeschossdecke etwa fünf Monate vor Verlegung des Estrichs gegossen wurde.

Ursache und Verantwortlichkeit: Folie fehlte, eindeutiger Planungsfehler

Auf Grundlage der Prüfmaßnahmen vor Ort hat der Sachverständige nachstoßende und aufsteigende Feuchte aus der Betongeschossdecke als Schadensursache ausgemacht. Die Feuchtigkeit unter dem dampfdichten Kautschukbelag hat den Klebstoff erweicht und zu Belagsablösungen geführt.

Die nur begrenzt festgestellte Feuchtigkeitsansammlung ließ sich bauphysikalisch leicht erklären: In dem Geschoss unterhalb der Fußbodenschäden lagen Funktions- und Büroräume, die beheizt waren. Dort, wo es keine Schäden gab, befanden sich ein Stockwerk tiefer Lagerräume, die kaum oder unbedeutend beheizt wurden.

Durch die erhöhten Temperaturen kam es zu einer beschleunigten Austrocknung der Geschossdecke. Die Folge war ein geringes Temperaturgefälle zur oberen Etage, sodass die Feuchtigkeit als Dampfstrom in die Estrichkonstruktion wanderte und sich unmittelbar unterhalb des dampfdiffusionsdichten Belages ansammelte. Auf umfangreiche bauphysikalische Berechnungen wurde verzichtet, da Architekt, Planer und Bauherr einsahen, dass mit einem Feuchtigkeitsschutz in Form einer Folie auf der "jungen" Geschossdecke die Fußbodenschäden hätten vermieden werden können.

Da insbesondere seitens des Bauherrn der Planer mit der Bauleitung betreut war, hätte dieser aufgrund der schnellen Bauweise und der daraus resultierenden Betonfeuchte den entsprechenden Feuchtigkeitsschutz einplanen müssen. Dem Bodenleger ist kein Vorwurf zu machen, da sich seine Prüfungspflichten auf die Bestimmung des Restfeuchtegehalts im Estrich beschränkten.

Fazit: Einfacher Feuchteschutz hätte Schäden vermieden

Die zuvor beschriebenen Mängel zeigen, dass insbesondere bei kurzen Bauzeiten seitens des Planers und der Bauleitung besondere Feuchteschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Sie dienen dem Schutz der Dämmschicht, aber auch der darüber befindlichen Fußbodenkonstruktion. Dabei geht es zum einen um Restfeuchte, zum anderen aber auch um witterungsbedingte Trocknungseinflüsse der Betondecke wie z. B. Regenwasser.

In DIN 18365 "Bodenbelagsarbeiten" und DIN 18356 "Parkettarbeiten" heißt es in den Hinweisen für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung, dass besondere Einflüsse und Feuchtigkeitseinwirkung zu beachten sind. Es sind lediglich geringe finanzielle Kosten für eine mindestens 0,5 mm dicke, besser jedoch eine zweilagige, jeweils 0,2mm dicke Folie als Feuchteschutz auf der Oberfläche einer jungen Betongeschossdecke erforderlich. Damit lassen sich Feuchtigkeitsschäden an Dämmschichten und Bodenbelägen vermeiden.

Die erhöhte Restfeuchte aus einer Betongeschossdecke kann sich sowohl zur Unterseite der Decke hin als auch zur Oberseite "verflüchtigen". Beschleunigt wird der Effekt durch Temperaturgefälle. Zu Schäden an Bodenbelägen kommt es in diesen Fällen in der Regel nicht kurzfristig nach der Verlegung, sondern erst ein bis zwei Jahre später. Ist die Restfeuchte im Estrich die Ursache, treten die Schäden an den Bodenbelägen kurzfristig ein.

In dem beschriebenen Bauvorhaben mussten alle schadhaften Bodenbeläge erneuert werden. Da die Sanierungsmaßnahmen für die kompletten Flächen bei vollem Krankenhausbetrieb sehr aufwendig gewesen wären, verständigten sich die Parteien auf eine Gewährleistungsverlängerung. Man setzte darauf, dass es nicht automatisch zu weiteren Schäden kommen muss.
aus FussbodenTechnik 05/16 (Handwerk)