Ebenheitsklassen für Spachtelmassen Was bedeutet das für die Praxis?


Für das bodenverlegenden Handwerk ist vor allem wichtig, was die neu eingeführten Ebenheitsklassen für Spachtelmassen in der täglichen Praxis bedeuten. FussbodenTechnik fragte in der Anwendungstechnik bei Uzin Utz nach. Norbert Böhm (Teamleiter Uzin Anwendungstechnik -Außendienst) und Adalbert Hofgärtner (Uzin Anwendungstechniker Boden) geben ihre Einschätzung wieder.

Ebenheitsklasse E1

Die Ebenheitsklasse E1 entspricht den Anforderungen der DIN 18202 Tabelle 3, Zeile 3. Diese Ebenheitsanforderung muss der Hersteller des Estrichs liefern, sofern nichts anderes gefordert ist. Für den Parkettleger ist dies die Normalanforderung.

Auf Untergründe mit dieser Ebenheit kann nur Parkett mit niedriger Anforderung an die Ebenheit verlegt werden. Beispiele sind Stabparkett oder Holzpflaster. Um eine ausreichende Menge von Klebstoff mit entsprechender Riefenhöhe zu gewährleisten, muss bevorzugt die Zahnung B11 verwendet werden. Bei größeren Elementen ab ca. 150/180 cm bietet eine spezielle Dielenzahnung Sicherheit gegen Hohlstellen, denn sie besitzt einige erhöhte Riefen.

Ebenheitsklasse E2

Die Ebenheitsanforderung E2 ist für Verleger von textilen und elastischen Bodenbelägen die Normalanforderung. Vor der Verlegung dieser Bodenbeläge muss er spachteln. Der Spachtelmassenauftrag muss sowohl vor dem Verlegen der Textilbeläge (mindestens 1 mm Nenndicke für Stuhlrolleneignung), als auch bei den elastischen Bodenbelägen (2 mm Nenndicke), in Rakeltechnik erfolgen. Die Rakelzahnung R 1 stellt eine Mindestdicke von 1 mm sicher, was beim manuellen Spachteln für eine Nenndicke von 1 mm nicht gegeben ist. Entsprechendes gilt für die Rakelzahnung R2 bei elastischen Bodenbelägen.

Bei großformatigen Parkettelementen ab ca. 150/180 cm Länge muss zur weitgehenden Vermeidung von Hohlstellen ebenfalls die Rakelzahnung R2 zum Einsatz kommen. Vor allen Spachtelarbeiten ist sorgfältig und satt zu grundieren, was manchmal nicht ausreichend beachtet wird. Missachtung führt zwangsläufig zu Oberflächenfehlern wie z. B. Orangenhaut oder Pinholes.

Ebenheitsklasse E3

Die Anforderungen für die Ebenheitsklasse E3 entsprechen denen der DIN 18202 nach Tabelle 3, Zeile4. Diese Anforderungen können auch auf einem Untergrund der "nur" Tabelle 3, Zeile 3 genügt, erfüllt werden, wenn die die Spachtelschichten um jeweils einen Millimeter erhöht werden. Wie unter E2 beschrieben, sollte hier die Rakeltechnik in Verbindung mit den Rakelzahnungen R1 bis R3 eingesetzt werden. Bei 3 mm Schichtdicke kann auch bereits ein Stiftrakel eingesetzt werden. Insbesondere wegen der höheren Saugfähigkeit fordern manche Hersteller elastischer Bodenbeläge eine Mindestdicke von 3 mm für die Spachtelschicht.

Ebenheitsklasse E4

Für die Einhaltung der Ebenheitsklasse E4 muss "die Oberfläche sichtbar glatt sein". Für die Praxis bedeutet dies, dass Kellenschläge vermieden werden müssen. Um die Anforderungen der Ebenheitsklasse E4 zu erfüllen, ist das Einhalten der geforderten Nenndicken, besser noch der Mindestdicken, unbedingt erforderlich. Ebenso sollte unbedingt gerakelt und anschließend mit der Stachelwalze (Stachellänge mindestens 11mm) egalisiert werden. Häufig sind Stachelwalzen mit Spritzschutzkappen versehen. Diese wirken Verschmutzungen, z. B. der angrenzenden Wände, entgegen. Sie können allerdings auch zu sichtbaren Oberflächenfehlern führen, nämlich dann, wenn am Blech anhaftende Spachtelmasse abtropft und dabei Mulden in der bereits egalisierten Fläche erzeugt. Eine Mindestdicke von 3 mm kann mit einer R2-Zahnung nicht sichergestellt werden. Stattdessen empfiehlt sich der Einsatz eines Stiftrakels. Die Kontrolle der Schichtdicke kann durch Messung mit einem Meterstab oder auch einer Scheckkarte erfolgen.

Zeigen sich nach dem Anschleifen (Anschleifen ist nur ein Reinigungsschliff!) Fehler, wie z. B. Kellenschläge, in der Oberfläche, müssen diese mit einer Reparaturspachtelmasse egalisiert werden. Kellenschläge lassen sich mit üblichem Schleifpapier nicht entfernen. Mit Diamantwerkzeugen wäre dies zwar möglich, da die dadurch geschaffene Oberfläche vor der Belegung wieder feingespachtelt werden müsste, hat es für die Praxis allerdings wenig Bedeutung.

Zusammenfassung

Werden die hier beschriebenen praxisbezogenen Hinweise und Maßnahmen beachtet, lassen sich die Anforderungen der unterschiedlichen Ebenheitsklassen des ZVPF-Hinweisblatts 2 sicher erreichen. Der Verleger ist damit in der Lage, seinem Kunden ein auf dessen Wünsche zugeschnittenes Angebot zu unterbreiten und zuverlässig auszuführen.
aus FussbodenTechnik 06/16 (Handwerk)