Handwerkstag fordert
Neuregelung von Zuschüssen zu Internatskosten
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass das Land Baden-Württemberg verpflichtet ist, bei nicht wohnortnahem Berufsschulunterricht eine angemessene Erstattung der dadurch entstandenen Unterbringungs- und Betreuungskosten zu gewähren. Der Baden-Württembergische Handwerkstag begrüßte das Urteil. Die Landesregierung sei nun aufgefordert, es möglichst rasch umzusetzen und die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten grundsätzlich neu zu regeln. Je nach Bundesland besteht die Möglichkeit, Zuzahlungen für auswärtige Unterbringungen beim zuständigen Schulamt zu beantragen.
aus
Parkett Magazin 06/16
(Handwerk)