Kleiner Fehler – Großer Schaden
Falsche Pflegefilmsanierung – Linoleumbelag nach Reinigung verfärbt
Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um die fehlerhafte Pflegefilmsanierung eines Linoleumbodenbelags.In einem Bürogebäude verlegte ein Bodenleger einen 2,5 mm dicken anthrazitfarbenen Linoleumbodenbelag. Die Bahnen wurden im Nahtkantenbereich thermisch verfugt. Das nahezu schwarze Linoleum ist im Neubauvorhaben insbesondere in allen Fluren, teils aber auch in einzelnen Büroräumen auf der Oberfläche eines gespachtelten zementären Estrichs verlegt worden.
Das Linoleum weist auf der Oberfläche eine Acrylat-Polymer-Oberflächenvergütung (LPX) auf. Der Belag wurde nach Beendigung der Verlegung 2012 mehrere Jahre im Rahmen der Unterhaltsreinigung seitens eines gewerblichen Reinigungsunternehmens gereinigt. Dabei wurde ohne Beachtung der Reinigungs- und Pflegeanleitung des Belagsherstellers im Feuchtwischverfahren mit einer Reinigungsmittelzugabe auf Alkoholbasis gepflegt. Grund dafür waren "langjährige Erfahrungen".
Erst etwa drei Jahre nach Verlegung erfolgte ebenfalls durch das Reinigungsunternehmen eine Grundreinigung mit einem für Linoleum freigegebenen Grundreiniger. Genutzt wurde eine Einscheibenmaschine mit roten Pads. Für die nachfolgend erforderliche Einpflege nutzte das Unternehmen eine hochglänzende Pflegedispersion.
Relativ kurzfristig nach diesen Maßnahmen wurden deutliche Aufhellungen innerhalb des nahezu schwarzen Belags festgestellt. Dies war sowohl in den Laufstraßen der Flure, aber auch im Eingangsfoyer vorzufinden. Die Aufhellungen waren teils punktuell großflächig, teils aber auch in Streifenform vorzufinden.
Das gewerbliche Reinigungsunternehmen hat aufgrund interner Recherchen "im Internet" im Eingangsfoyer und einem weiteren Flurbereich eine "Pflegefilmsanierung" durchgeführt. Die Fläche wurde grundgereinigt und nachfolgend trocken mit roten Pads -regelrecht abgeschliffen. Danach wurde die hochglänzende Pflegedispersion wiederum zweimal aufgetragen, was jedoch keine optische Verbesserung brachte.
Schaden - Ablösungen von Pflegemittelschichten
Der Sachverständige führte neben einer visuellen auch eine mikroskopische Überprüfung durch. Es erfolgten auch Schab- und Abreißprüfungen mit Klebeband auf der Oberfläche des Belags. Dies nahm der Sachverständige sowohl in Flächenbereichen, wo die original schwarze Farbe noch vorhanden war, als auch im Bereich der deutlichen Aufhellungen vor.
Als der Sachverständige einen 2 m langen Richtscheit auf den Boden legte, bemerkte er leichte Höhenunterschiede. Die Fußbodenkonstruktion lag trotzdem noch innerhalb der zulässigen Ebenheitstoleranz. Doch im Bereich der kuppenartigen Erhöhungen des Fußbodens, die zwischen 0,5 und 1 mm hoch waren, waren die Aufhellungen wesentlich deutlicher als in den dazwischenliegenden Bereichen. Insbesondere war in tieferliegenden Stellen die original schwarze Farbgebung des Belags noch erkennbar. Dort, wo der Belag noch im Urzustand vorlag, befand sich eine relativ dicke Pflegemittelschicht, die sich teilweise leicht ablösen ließ.
An den aufgehellten Stellen war bei Abreißproben mit Klebeband eine subjektiv betrachtet geringfügig "bessere Haftung" der hochglänzenden Pflegemittelschicht festzustellen. Dort, wo die Pflegemittelschicht fehlte, war die Haftung ungenügend. Unter dem Mikroskop zeigte sich, dass die Oberfläche des Linoleums deutliche Schleifspuren des Trockenschliffs zeigte. Zudem lag die Linoleumoberfläche offen mit erkennbaren Holzbestandteilen vor. Das heißt, dass es im Rahmen des Trockenschliffs aufgrund einer zu intensiven Bearbeitung, die auf den Hochpunkten des Linoleumbelags bzw. des Estrichs durchgeführt wurde, zu einer Beschädigung der obersten Walzhaut des Linoleums einschließlich eines eindeutig erkennbaren Entfernens der werkseitigen LPX-Schicht gekommen war.
Ursache und Verantwortlichkeit - Unsachgemäße Reinigung
Da die aufgebrachte Pflegedispersion in vielen Teilflächenbereichen ungenügend haftete, löste sie sich schuppenartig mit deutlichen Weißbrüchen von der Oberfläche des Linoleums ab. Diese waren als weiße "Aufhellungen" zu sehen. Als Schadensursache erkannte der Sachverständige eine unsachgemäße Unterhaltsreinigung, insbesondere Grundreinigung, und eine "missglückte" Pflegefilmsanierung durch die überproportionale abrasive Oberflächenbehandlung. Wobei er daran zweifelte, dass die maschinelle Bearbeitung nur mit einem roten Pad durchgeführt wurde.
Der Sachverständige empfahl, in Flächenbereichen mit den deutlichen Aufhellungen ganze Bodenbelagsbahnen auszuwechseln. Im Foyer sollte das Linoleum komplett erneuert werden, da Sanierungsmaßnahmen keinesfalls zum Erfolg führen würden. Für verbleibende Flächenbereiche mit leichten "schemenhaften" Aufhellungen hat der Sachverständige eine Grundreinigung mit zweifacher mechanischer nasser Bearbeitung mit grünen Pads empfohlen. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass intensiv ausgespült bzw. neutralisiert werde.
Außerdem regte er an, nach einer Trockenzeit des Lino-leums von über 24 Stunden die Oberfläche nochmals trocken mit einem "abgenutzten" grünen Pad zu überarbeiten. So können eventuell hochstehende Holzbestandteile des Linoleumbelags entfernt werden. Das erfordert eine nochmalige Reinigung der Oberfläche durch intensives Saugen oder auch Feuchtwischen. Der Sachverständige riet dringend zu einer technischen Beratung des Bodenbelagsherstellers und auch des Pflegemittellieferanten.
Fazit - Reinigungs- und Pflegeanleitung beachten
Der Schadensfall zeigt die in Fachkreisen bekannte Problematik von gewerblichen -Unterhaltsreinigungen von Linoleumbelägen. Gerade wenn diese von ungeübten Personen durchgeführt werden, die eine Grundreinigung nicht nach den Vorgaben der Reinigungs- und Pflegeempfehlungen der Bodenbelagsherstellern oder auch der Pflegemittellieferanten ausführen.
Außerdem werden die erforderliche Trockenzeiten in Büro- und Verwaltungsgebäuden nicht eingehalten, da die Maßnahmen oft am Wochenende durchgeführt werden. Zwangsläufig kommt es, wenn der Linoleumbelag nicht ausreichend trocken ist, zu Haftverbundstörungen der Pflegemitteldispersionen. Die Verantwortlichkeit dieses Schadens hat der Sachverständige dem gewerblichen Reinigungsunternehmen zugeordnet.
aus
FussbodenTechnik 01/17
(Handwerk)