Harms am Wall

Freispruch für Hans Eulenbruch


Bremen. Knapp zwei Jahre nach dem Großbrand in Bremen, bei dem das Traditionshaus Harms am Wall in Schutt und Asche gelegt wurde, fiel das Urteil im Strafprozess gegen den Inhaber Hans Eulenbruch und einen Bekannten Eulenbruchs: Freispruch vom Verdacht der Brandstiftung.

Am 6. Mai 2015 brannten das renomierte Textilhaus Harms am Wall sowie zwei benachbarte Gebäude fast bis auf die Grundmauern nieder. Ermittlungen ergaben, dass zahlreiche in den Räumen deponierte Grillanzünder den Großbrand verursachten. Nach längeren Ermittlungen warf die Bremer Staatsanwaltschaft Eulenbruch und seinem Bekannten vor, den Brand selbst gelegt zu haben, um eine Versicherung zu betrügen.

Nach Angaben von Hans Eulenbruch wurde er am Abend des Brandes in den Büroräumen des Geschäftes von zwei maskierten Männern überfallen, die die Tageskasse klauen wollten. Bevor sie wieder abgerückt seien, so Eulenbruch hätten sie ihn auf der Toilette eingesperrt. Das Feuer, gibt er an, sei eventuell aus Frust über die geringe Beute oder zur Vertuschung durch die beiden Einbrecher gelegt worden. Es gelang dem Geschäftsführer noch rechtzeitig, aus dem brennenden Gebäude zu fliehen, nicht ohne die Aufzeichnung der Überwachungsanlage zu retten.

Kurz nach dem Brand ließ die Staatsanwaltschaft Eulenbruch nach einer Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen verhaften. Die Beweislage reichte allerdings nicht aus, sodass er wieder frei gelassen wurde. Im Dezember 2015 dann die erneute Verhaftung und die zwischenzeitliche Unterbringung in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Vortäuschung eines schweren Raubes und vorsätzliche Brandstiftung mit dem Ziel eines Versicherungsbetrugs. Schließlich dann die Anklage vor Gericht.

Im Laufe des Prozesses kamen bezüglich der Täterschaft Eulenbruchs allerdings immer mehr Zweifel auf, wie das Gericht in seiner mündlichen Urteils-Begründung feststellte. Knackpunkt war wohl das fehlende Motiv für die Brandstiftung. Ausgerechnet am Tag des Brandes habe Eulenbruch ein gerichtliches Schreiben erhalten, in dem ihm der Gewinn eines Rechtsstreits mit dem Vermieter der Immobilie mitgeteilt wurde. Darin ging es um Mietkonditionen und die Kostenübernahme einer anstehenden Renovierung des Hauses durch den Vermieter. Außerdem, so das Gericht, sei es Harms am Wall wirtschaftlich nicht schlecht gegangen.

Auf der anderen Seite gab das Verhalten Eulenbruchs auch Anlass zu Misstrauen, etwa die Tatsache, dass er noch am Unglückstag Gesprächsdaten seines Mobiltelefons gelöscht hatte. Ursprünglich sprach er von einem versehentlichen Löschvorgang, schließlich gab er jedoch das bewusste Löschen zu. Und auch die Version Eulenbruchs, dass Räuber das Haus angezündet haben sollen, zog das Gericht in Zweifel. Vielmehr spreche das gezielte Legen des Brandes für eine gezielte Aktion, bei der man sich wegen der verwinkelten Räumlichkeiten gut auskennen müsse, was nicht für einen Einbruch spreche.

Bei den Plädoyers sprachen sich nicht nur die Anwälte der Beklagten für einen Freispruch aus, auch die Staatsanwaltschaft beantragte einen Freispruch. Dem folgte das Gericht. Jetzt muss Eulenbruch für seine Zeit in der Untersuchungshaft finanziell entschädigt werden.
aus Haustex 05/17 (Handel)