Initiative "Mit einer Stimme": "Haftungsfalle für das Handwerk endlich beseitigt"
Für Handwerker bedeutet die Gesetzesreform des Bauvertragsrechts und des Mängelgewährleistungsgesetzes zum Januar 2018, dass die Haftungsfalle endlich beseitigt wurde. Künftig kann ein Handwerker grundsätzlich von seinem Lieferanten, der ihm mangelhaftes Material geliefert hat und das er bei seinem Kunden eingebaut hat, nicht nur neues Material, sondern auch die Erstattung der Ein- und Ausbaukosten verlangen (FussbodenTechnik berichte in Ausgabe 3/2017).
Für die Kosten des zusätzlichen erforderlichen Aus- und Wiedereinbaus haftet ab kommenden Jahr zunächst der Verkäufer, der wiederum gegebenenfalls seinen Lieferanten in Regress nehmen kann, sodass letztlich derjenige die Kosten zu tragen hat, der dafür verantwortlich ist.
Bezüglich der besonders umstrittenen AGB-Festigkeit handelt es sich um eine rechtlich sehr komplexe Regelungsmaterie. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Lösung geeinigt, die Verbraucher und kleine Handwerksbetriebe schützt, aber im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine flexible Inhaltskontrolle durch die Gerichte erlaubt. So können die besonderen Gegebenheiten von Geschäften im Bereich "B2B" berücksichtigt werden. Die nun gefundene Lösung ermöglicht flexible Entscheidungen der Gerichte für vielfältige Konstellationen. Im parlamentarischen Verfahren wurde ein Klauselverbot diskutiert, jedoch leider abschließend verworfen, da es unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft gehabt und eine Debatte über die AGB-feste Ausgestaltung aller in § 308 und § 309 BGB geregelten Klauselverbote entfacht hätte.
Thomas Böhmler, Initiator der Initiative "Mit einer Stimme", zieht ein positives Fazit: "Wichtig ist für uns Handwerksbetriebe, dass wir ab 1. Januar 2018 vor existenzbedrohenden Haftungsfällen geschützt werden. Dieses Ziel ist mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf verwirklicht worden und wir werten das auch als Erfolg unserer Initiative. Wir hoffen deshalb, dass die nun beschlossene Reform des Mängelgewährleistungsrechts auch die Zustimmung im Handwerk findet."
Böhmler weiter: "Uns ging es mit unserer Initiative und mit unserer gemeinsamen Internetseite www.miteinerstimme.org ausschließlich um die Mängelgewährleistung. Und da ist unsere Arbeit jetzt vorerst getan. Wir beobachten aber die Entwicklung der möglichen AGB-Gestaltung. Es gibt aber auch die Überlegung, das bestehende Netzwerk und die gesammelten erworbenen Erfahrungen für ein anderes Thema, beispielsweise die Wiedereinforderung der Meisterpflicht für bestimmte Handwerksberufe, zu nutzen."
aus
FussbodenTechnik 04/17
(Handwerk)