Bauprodukterichtlinie
EU stellt Verfahren gegen Deutschland ein
Die Kritik der EU Kommission an den Vorgaben zum Brandschutz in der deutschen Bauprodukterichtlinie ist vom Tisch. (Rechts-)Unsicherheit herrscht noch beim Thema VOC-Belastung der Innenraumluft.
Die Europäische Kommission hat das gegen Deutschland laufende Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf Bauprodukte eingestellt. Das geht aus einer Ende Juli 2017 verbreiteten Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums hervor. Damit erkenne die Kommission an, dass das 2014 zur damals geltenden Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ergangene Urteil des EU-Gerichtshofs (Rechtssache C-100/13) in Deutschland vollständig umgesetzt wird, so das Ministerium.
Die Entscheidung der Kommission folgt auf das Ende Juni 2017 geführte Gespräch zwischen Baustaatssekretär Gunther Adler und der Generaldirektorin für den EU-Binnenmarkt, Lowri Evans. Dabei konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass der Schutz der Bürger im Hinblick auf Bauwerkssicherheit, Gesundheit und Umwelt oberste Priorität genieße. Deshalb solle es auch künftig in Deutschland eine Regelung geben, nach der einerseits das bisherige deutsche Brandschutzniveau erhalten werden kann. Andererseits sollen auch die Gefahren durch Glimmen oder Schwelen von Bauwerksteilen weiterhin berücksichtigt werden dürfen.
"Die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens zeigt, dass wir in Europa auf einem guten Weg sind, die bestehenden Probleme gemeinsam zu lösen", sagte Adler. Diese bestünden, weil es Lücken und Mängel im Bereich der europäischen Normen von Bauprodukten in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz gebe. Ein entsprechendes Rechtsgutachten zur Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) hatte das Bundesumweltministerium gemeinsam mit den Ländern am 21. Juni 2017 in Brüssel öffentlich vorgestellt und diskutiert.
Ungeklärt innerhalb der Bauproduktenrichtlinie bleibt hingegen das Thema flüchtige organische Stoffe (VOC) in der Innenraumluft. Dazu ist laut Ministerium in erster Instanz eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig (Rechtssache T-229/17). Sie habe das Ziel, dass auch die deutschen Anforderungen an die Luftqualität in Innenräumen, die höher sind als die europäischen, weiterhin gelten können.
Hans Joachim Schilgen, Geschäftsführer des Fachverbands der Hersteller elastischer Bodenbeläge (FEB), zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht: "Die Hersteller elastischer Bodenbeläge warten weiter auf Rechts- und Planungssicherheit durch eine neue harmonisierte Norm 14041, die auch VOC-Prüfungen regelt." Vor 2018 werde man hier nichts erwarten können, so Schilgen weiter.
Die FEB-Mitglieder ließen bestehende (gültige) allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen weiterlaufen. Das heißt: Die Produkte werden weiterhin nach dem AgBB-Schema überprüft. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit einer Prüfungs- und Überwachungsvereinbarung. "Dadurch werden die Sicherheit und die Schadstofffreiheit elastischer Bodenbeläge weiterhin für Verarbeiter und Nutzer sichergestellt."
jochen.lange@snfachpresse.de
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BTH Heimtex 09/17
(Recht)