Gebrauchsklassen nach DIN 68800


Terrassen, Balkone und ähnliche Holzkonstruktionen im Außenbau sind nach DIN 68800, Teil 1, in der Regel der Gebrauchsklasse 3 zuzuordnen. Kriterien sind direkte Bewitterung (nicht unter Dach) und kein ständiger Erd- oder Wasserkontakt. Kann das feuchte Holz schnell wieder abtrocknen, gehört es in Gebrauchsklasse 3.1. Ist anzunehmen, dass sich Wasser im Holz anreichert, auch räumlich begrenzt, gilt Gebrauchsklasse 3.2. Hölzer tragender Konstruktionen dieser Gebrauchsklassen sollten mindestens die Dauerhaftigkeitsklasse 2 aufweisen, oder durch Kesseldruckimprägnierung chemisch geschützt sein. Für die Gebrauchsklasse 3.1 kann auch Kernholz von Douglasie oder Lärche verwendet werden, obgleich diese Holzarten nur der Dauerhaftigkeitsklasse 3 bis 4 zugeordnet sind.
aus Parkett Magazin 05/17 (Normen)