Kroatien: Exportverbot für Eichenrundholz


Das kroatische Landwirtschaftsministerium hat im Juni eine Verordnung über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Eichennetzwanzen erlassen. Sie verbietet auf eine Frist von zwei Jahren den Export von Eichenrund- und -rohholz. Innerhalb dieser Periode dürfen nur verarbeitete und kontrollierte Holzprodukte aus Eiche, die weniger als 20 % Feuchtigkeit enthalten, in Verkehr gebracht, beziehungsweise exportiert werden.
aus Parkett Magazin 06/17 (Holz)