Fuge ist nicht gleich Fuge
Auf Fugen und deren unterschiedlichen Funktionen ging der Sachverständige Norbert Strehle ein. Dabei wies er darauf hin, dass Fugen im Untergrund Planungssache sind und damit Architektenleistung. Das Schließen von Rissen und unnötigen Fugen, aber auch das Herstellen von Fugen sei damit eine Leistung, die der Parkettleger gesondert in Rechnung stellen kann. Für den Parkettleger regeln die DIN 18365 Bodenbelagarbeiten und DIN 18356 Parkettarbeiten sowie die dazugehörigen Kommentare den Umgang mit den unterschiedlichen Fugen und Rissen. Darin wird beschrieben, wann und wie eine Fuge dauerhaft geschlossen werden darf und wann nicht. Ausdrücklich warnte Strehle vor Fugen innerhalb von geklebten Parkettflächen, da sie Anlaufstelle für Fehler sein können.
Randabstandsfugen sind bei Parkett notwendig. "Die Breite ist in der Norm nicht geregelt, sondern allgemeine Regel des Faches", betonte Strehle. Die Norm gebe auch kein Material vor, das der Parkettleger zum Füllen benutzen soll, wenn die Fuge nicht durch eine Sockelleiste abgedeckt wird. Der regional häufig genutzte Korkstreifen zum Füllen des Randabstands bei Fertigparkett wurde kontrovers diskutiert.
Auch Sockelleisten sind ein heißes Thema: Es stellte sich heraus, dass beim Anbringen der Putz für den Parkettleger den Untergrund darstellt, nicht die Wand, die vielleicht noch feucht ist.
aus
Parkett Magazin 01/18
(Handwerk)