Künftig acht Verkaufs-Sonntagein Nordrhein-Westfalen
Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Ladenöffnungsgesetz geändert und die die Zahl möglicher verkaufsoffener Sonntage von bislang vier auf künftig maximal acht erhöht. Beantragung und Genehmigung sollen außerdem unkomplizierter ablaufen.Die bisherige Regelung, wonach Sonntage nur aus Anlass von Messen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden konnten, hatte immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten geführt. Der Handelsverband NRW begrüßt den Beschluss, da dieser höhere Rechtssicherheit für die Beantragung, Genehmigung und Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen bringe.
aus
Haustex 04/18
(Handel)