Kleiner Fehler – Großer Schaden

Abgeschnittener Randdämmstreifen: Bewegungen im Hohlraumboden wölben Teppichfliesen auf


Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um einen Hohlraumboden, bei dem die Randstreifen abgeschnitten und die notwendigen Randfugen nicht eingehalten wurden. Es wölbten sich schließlich die textilen Fliesen auf.

Ein Estrichleger erhielt den Auftrag, einen Calciumsulfatfließestrich (CAF-C25-F5) in den Neubau eines Bürogebäudes auf einen Hohlraumboden mit Doppelbodentrassen einzubauen. Die Gesamtfläche betrug 5.000 m2 auf drei Ebenen. Die großflächigen Büros wurden allesamt fugenlos eingebaut. Als Randfuge wurden PE-Randdämmstreifen mit einer Dicke von 10 mm verwendet. Auf den CAF verlegte ein Bodenleger verschiedene textile Fliesenbeläge. Die Verlegung startete nach angemessener Trocknungszeit und nach zahlreich durchgeführten CM-Messungen. Die Büroaufteilungen erfolgten nach der Belagsverlegung mit mobilen Glastrennwänden auf dem Bodenbelag.

Die Abnahme der Fußbodenflächen erfolgte mangelfrei und diese wurden in Nutzung genommen. Nach der ersten Heizperiode - rund ein Jahr nach der Inbetriebnahme - stellten sich überwiegend an den vorhandenen Betonstützen und vor allem am Randbereich einzelne Teppichfliesen auf. In der Folge erhielt der Sachverständige den Auftrag einer gutachterlichen Überprüfung.


Schaden
Hochstehender textiler Fliesenbelag
sorgte für Stolpergefahr

Der Sachverständige führte Prüfmaßnahmen in den einzelnen Großraumbüros durch. Der Teppichbelag wies wandangrenzend Aufwölbungen über die gesamte Gebäudebreite auf. Gleiches galt für die vorhandenen Betonstützen und Glastrennwände. In den Flächen selbst konnten keinerlei Aufwölbungen festgestellt werden. Beim Aufnehmen der selbstliegenden textilen Fliesen (SL-Fliesen) zeigte sich am Rand, dass der Randdämmstreifen vor den Spachtelarbeiten abgeschnitten worden war. Daraus folgend waren Teilbereiche der Randfugen mit Spachtelmasse verfüllt.

Auffällig war, dass der Randstreifen deutlich gestaucht war. Die ursprüngliche Randstreifenbreite von 10 mm war auf 3 bis 4 mm geschrumpft. Das gleiche Bild zeigte sich bei der Überprüfung an einer Betonstütze. Durch das Aufnehmen des Teppichbelags umlaufend der Stütze, zeigte sich, dass das Aufwölben nur an einer Seite der Betonstütze vorhanden war. Die Überprüfung des Randstreifens ergab eine deutliche Bewegung in der Hohlraumbodenkonstruktion. An einer Seite der Betonstütze war die Randfuge auf 2 mm verkleinert. Gegenüberliegend an derselben Stütze hingegen konnten 15 bis 16 mm Randfuge gemessen werden.

Die Ermittlung der klimatischen Bedingungen sowie der einzelnen Bauteilfeuchten ergaben keinen Aufschluss für das Schadensbild. Alle gemessenen Werte waren als eher trocken einzustufen, daher konnte erhöhte Feuchtigkeit sowohl im Belag als auch in der Konstruktion ausgeschlossen werden. Die Überprüfung mit einer Endoskop-Kamera in die Unterkonstruktion zeigte keine Auffälligkeiten.


Ursache
Fehlerhaftes Verlegen
des Belags im Randbereich

Die Ursache der im Bauvorhaben entstandenen Fußbodenschäden war das presse Anschneiden des textilen Fliesenbelags an den aufgehenden Bauteilen. Durch die zwangläufige Bewegung der schwimmenden Hohlraumbodenkonstruktion wurden die textilen Fliesen immer in eine Richtung gestaucht und in die andere Richtung entlastet. Durch das Stauchen wölbte sich der Belag auf.

Der Sachverständige wies bei der Begründung der Ursache insbesondere auf die DIN 18365 Bodenbelagarbeiten hin. In der Kommentierung steht unter Punkt 3 Ausführung:

"Fehlender Überstand
des Randstreifens"

"Randstreifen müssen an allen angrenzenden Bauteilen und fest mit dem Bauwerk verbundenen Einbauten vorhanden sein, sodass eine horizontale Bewegung des Estrichs nicht behindert wird. Der Randstreifen muss mind. 1 cm über die Oberkante der gespachtelten Fläche überstehen."


Das Aufstellen der Glastrennwände auf den Teppichbelag verhinderte das Mitwandern des Belags, dadurch kam es ebenso zum Aufwölben in diesen Bereichen.

Verantwortlichkeit
Bodenleger haftet und muss nacharbeiten

Das im gesamten Bauvorhaben durch den Bodenleger vorzeitige Abschneiden des Randstreifens mit dem daraus resultierenden Nichteinhalten der notwendigen Randfugen von 10 mm Breite führte zum Schaden. Der Bodenleger haftet dafür, da er die Randbereiche (an den angrenzenden Bauteilem) nicht entsprechend der DIN 18365 ausgeführt hat.

Für die Aufwölbungen an den Glastrennwänden ist der Bodenleger nicht verantwortlich. Diese hat er nicht zu verantworten. Hier liegt die Verantwortung bei dem Planer, der die Trennwände nicht fest mit der schwimmenden Bodenkonstruktion hätte verbinden dürfen.

Der Sachverständige empfahl, die textilen Fliesen an den Schadstellen aufzunehmen, zu beschriften, nachzuschneiden, den Randstreifen nachträglich wieder einzusetzen und den Belag wieder einzulegen. An den Glastrennwänden muss die Fliese ebenso aufgenommen und gekürzt sowie wieder eingelegt werden.
aus FussbodenTechnik 03/18 (Handwerk)