Öffentliche Aufträge über EU-Schwellenwert bald nur noch elektronisch
Ab dem 18. Oktober 2018 werden Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nur noch elektronisch durchgeführt. Die öffentliche Hand versendet Unterlagen solcher Ausschreibungen nicht mehr in Papierform an den Bieter und diese können ihrerseits Angebote nicht mehr in Papierform abgeben. Bieter, die ihre Unterlagen dennoch in Papierform einreichen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Folgende EU-Schwellenwerte gelten derzeit: Bauaufträge über 5.548.000 EUR sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 221.000 EUR müssen EU-weit elektronisch ausgeschrieben werden.
Wer oberhalb dieser Schwellenwerte mitbieten möchte und noch keine Erfahrungen mit der elektronischen Vergabe (e-Vergabe) gemacht haben sollte, muss sich also spätestens jetzt darauf vorbereiten. Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern, wie zum Beispiel die Bildungsakademie der Handwerkskammer Region Stuttgart, bieten Handwerkern Infoveranstaltungen zur Nutzung von Online-Vergabeplattformen an.
aus
FussbodenTechnik 05/18
(Handwerk)