Staubminimierung im Estrich- und Belaggewerbe
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" sieht u. a. vor, dass bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) für A-Staub von 1,25 mg/m
3) bis zum 31. Dezember 2018 eine Übergangsregelung in Anspruch genommen werden kann. Hierzu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Neuregelungen sind auch für die Betriebe des Estrich- und Belaggewerbes von Bedeutung.
In diesem Zusammenhang hat eine Gruppe von Branchenexperten sowie Vertretern der IG Bau und der BG Bau eine elfseitige Veröffentlichung zum Thema "Branchenlösung-Staubminimierung im Estrich- und Belaggewerbe" herausgegeben. Neben erläuternden Hinweisen und Beschreibungen sind im Anhang der Veröffentlichung auch Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sowie einer Betriebsanweisung enthalten. Die BG-Bau gewährt Arbeitsschutzprämien im Zusammenhang mit Basisausrüstungen zur Verminderung von Staubfreisetzungen, die unter folgendem Kurz-Link zu finden sind:
bit.ly/2yvyF3l
aus
FussbodenTechnik 05/18
(Handwerk)