Schadensfall: Hohllagen unter Landhausdielen
Abgetrocknete Haftbrücke hat schwerwiegende Folgen
In einem neu erbauten Einfamilienhaus führten rund ein Jahr nach Bezug Knackgeräusche eines hohlliegenden Landhausdielenbodens zur Reklamation. Georg Kuntner, Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk, untersuchte den Schaden - und stieß dabei auf eine abgetrocknete Haftbrücke in der Ausgleichsschicht.
Ein Estrichleger erhielt den Auftrag, einen Calciumsulfatfestrich als Heizestrich in den Neubau eines repräsentativen Einfamilienhauses einzubauen. Die Gesamtfläche betrug 400 m
2 auf zwei Ebenen. Nach Angaben des Architekten wurde in einer rund 190 m
2 großen Fläche (Estrichleistung des ersten Arbeitstags) die Estrichhöhe um ungefähr 15 mm zu tief eingebaut. Obwohl sich die Bauleitung die gleiche Höhe an den Elementen gewünscht hatte, baute der Estrich verlegende Handwerksbetrieb den Estrich an den Fensterelementen um die Belagsdicke der 15 mm Eiche Landhausdiele zu tief ein. Die restlichen 210 m
2 folgten am nächsten Tag bündig zu den bodentiefen Fensterelementen.
Nach entsprechender Trocknungs- und Aufheizzeit sowie der CM-Messung folgte in Absprache mit dem Hersteller des Calciumsulfatbindemittels ein zusätzlicher 15 mm dünner CA-Estrich im Verbund mit mineralischer Haftbrücke. Aufgrund der geringen Dicke des Ausgleichs wurde seitens der Anwendungstechnik des Bindemittelherstellers auf eine Sieblinie 0 bis 2 mm (anstatt 0 bis 8 mm) umgestellt.
Die Abnahme der Fußbodenflächen und Verlegung der bis zu 4 m langen Eichendielen erfolgte mangelfrei und wurde durch die Hausherren in Nutzung genommen. Nach der ersten Heizperiode - rund ein Jahr nach Inbetriebnahme - stellten sich in den Bereichen mit dem nachträglichen Höhenausgleich Knackgeräusche ein. In der Folge erhielt der Sachverständige den Auftrag einer gutachterlichen Überprüfung.
Hohlliegendes Parkett
verursacht Knackgeräusche
Der Sachverständige führte Prüfmaßnahmen in den einzelnen Zimmern des Wohnhauses durch. Augenscheinlich wurde das Eichenparkett tadellos verlegt. Jedoch beim Begehen, überwiegend am Rand, kam es zu eindeutigen Geräuschen und Bewegungen im Boden. Aus optischen Gründen wurden alle sichtbaren Anschlüsse an den Fenstern und Wänden sehr schmal ausgewählt. Auf Nachfrage wurde dem Sachverständigen mitgeteilt, dass dies ein Teil des optischen Konzepts des Architekten sei, und ganz bewusst so ausgeführt werden sollte. So konnte an dem Ortstermin im Frühjahr an den Fensterelementen im Erdgeschoss Randfugen von weniger als 2 mm an dem Belag festgestellt werden. Zudem waren bei der Parkettverlegung sämtliche vorhandene Dehnfugen an dem Heizestrich missachtet worden.
Eine großflächige Überprüfung des Holzbodens mittels Resonanzprüfer zeigte eindeutig, dass an den Flächen mit dem Ausgleich eine Vielzahl von dumpf klingenden Hohllagen vorlagen. Die anschließende Bauteilöffnung bestätigte die Vermutung des Sachverständigen: Die komplette Ausgleichsschicht haftete noch an den Landhausdielen an und löste sich vom Estrich ab. Fatal in diesem Fall war, dass sowohl das Wohnzimmer als auch die Designerküche inklusive Kochinsel in diese Fläche fielen. Dadurch entstanden besonders hohe Reparaturkosten.
Die Ermittlung der klimatischen Bedingungen sowie der einzelnen Bauteilfeuchten ergaben keinen Aufschluss für das Schadensbild. Alle gemessenen Werte waren als eher trocken einzustufen, was der Jahreszeit und der Tatsache entsprach, dass die Fußbodenheizung in Betrieb war.
Ursache: Abtrocknen der
mineralischen Haftbrücke
Die Ursache der im Bauvorhaben entstandenen Fußbodenschäden war dem Abtrocknen der mineralischen Haftbrücke des Calciumsulfatestrichs geschuldet. Der Sachverständige wies bei der Begründung der Ursache insbesondere auf die DIN 18560 "Estriche im Bauwesen Teil 3: Verbundestriche" hin.
Unter Punkt 4 Bauliche Anforderungen steht:
4.1 Tragender Untergrund
Ist die Oberfläche des tragenden Untergrundes nicht so beschaffen, dass sie dem Estrich eine ausreichende Haftung bietet, müssen besondere Maßnahmen zur Sicherung des Verbundes getroffen werden, z.B. die mechanische Bearbeitung der Oberfläche und/oder die Anordnung von speziellen Haftbrücken.
Der Estrichleger hatte den zu tief liegenden Estrich angeraut sowie mit einer Haftbrücke versehen. Jedoch trocknete die Haftbrücke viel zu schnell ab, weil der Estrichleger den Calciumsulfatestrich nicht vorgewässert hatte. Er wusste, dass zu viel Wasser in diesem Estrich zu Festigkeitsverlust führen kann. Aus diesem Grund kann berechtigt nachgefragt werden, ob es sinnvoll war, den Ausgleich auf einer mineralischen (wasserbasierten) Haftbrücke zu erstellen.
Estrichleger haftet und muss nacharbeiten
Das Ausgleichen der Höhendifferenz durch den Estrichleger führte zum Schaden. Der Estrichleger haftet für den entstandenen Schaden, da er den Höhenausgleich nicht entsprechend der DIN 18560 ausgeführt hat. Erwähnenswert aus Sicht des Sachverständigen ist das Denkverhalten des Architekten und der Bauherren. Auf das Hinweisen, dass keinerlei Dehnfugen im Belag übernommen und die Randfugen viel zu klein gewählt wurden, wurde in keinster Weise eingegangen. Hier bleibt abzuwarten, wann der nächste Sachverständigentermin ansteht.
Der Sachverständige empfahl, den Bodenbelag samt der Ausgleichsschicht an den Schadstellen aufzunehmen, eine geeignete Ausgleichsschicht aufzubringen und anschließend den Holzdielenbelag - sofern noch lieferbar - neu zu legen.
aus
Parkett Magazin 01/19
(Handwerk)