Norbert Strehle: Gewissheit über belegreife Estriche


Der Sachverständige Norbert Strehle ging der Frage nach, wie Parkett- und Bodenleger Gewissheit über einen belegreifen Estrich bekommen. Drei Estricharten stehen im Blickpunkt. Bei einem normalen Zementestrich, so Strehle, schulde der Estrichleger grundsätzlich nur Dicke, Festigkeit und Oberflächengüte, nicht aber die Trocknung. Weil Zementestrich allein durch Hydratation und Abgabe von Wasser an die Luft trocknet, ist es Aufgabe von nachfolgenden Gewerken und Bauherr, den Zeitpunkt der Weiterbearbeitung zu bestimmen.

Anders ist es bei beschleunigten Estrichsystemen, die schneller trocknen, weil durch Zusatzmittel Zugabewasser gespart wird. Da der Estrichleger in diesem Fall eine besondere Leistung verkauft, muss er die Trocknung selber messen. Strehle: "Wo bei Sonderestrichen die Belegreife liegt, muss der Hersteller sagen, und das ist der Estrichleger." Und was ist mit der Prüfpflicht des Parkett- und Bodenlegers? Strehle rät: "Messt mit der bewährten CM-Methode, als wäre es ein normaler Zementestrich. Sind die Feuchtewerte zu hoch, Bedenken schriftlich anmelden. Aber nie mit dem Estrichleger reden. Der Bauherr soll mit dem Estrichleger über die Belegreife verhandeln." Ein dritter Fall sind die sogenannten Schnell-Zementestriche. Hier schuldet der Estrichleger die Belegreife innerhalb einer bestimmten Zeit.
aus Parkett Magazin 01/19 (Handwerk)