Schadensfall: Splintholzkäfer im Eiche-Parkett – Auf den Zeitpunkt des Befalls kommt es an


Ein Eiche-Parkett wies wenige Monate nach der Verlegung Lochfraß durch Splintholzkäfer auf. Die entscheidende Frage: Wurde das Holz vor, während oder nach dem Einbau von den Schädlingen befallen? Der Sachverständige Holger Wiehle klärte den Fall auf einer Tagung der Innung Nordost auf.

Das Bauvorhaben: ein Eigenheim in Holzbauweise mit einem Dach aus Nadelholz. Der Boden: ein Eiche-Fischgrätparkett auf einem Zementestrich. Neun Monate später meldete sich der Besitzer: Kleine Löcher waren auf der Parkettoberfläche aufgetaucht. Parkettlegermeister Holger Wiehle, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, öffnete die beanstandete Fläche und fand darunter Lochfraß und weißes Holzmehl. Die Verursacher: mehrere lebendige, braune Splintholzkäfer.

Die Bodenöffnung wurde zunächst offen gelassen und mit einer PE-Folie an den Randbereichen mit Klebeband fixiert, doch nach weiteren anderthalb Monaten stellte sich im Bereich des Klebebandes erneuter Befall ein. Ein herausgenommener Stab zeigte lediglich auf der Oberseite Löcher. Nach näherer Untersuchung dieses Stabes konnte in einer Querlamelle, die ebenfalls aus Eichenholz bestand, nach vorsichtigem Abtragen des Eichenmaterials eine schlummernde Larve nachgewiesen werden. Glücklicherweise war dies der Beweis, dass der Befall schon längere Zeit zurücklag. Holger Wiehle: "Der Parkettleger muss seinem Lieferanten beweisen, dass der Käfer nicht nach oder während der Parkettverlegung eingedrungen ist."

Larven können bis zu sieben Jahre im Holz ruhen

Im vorliegenden Fall konnte Wiehle andere Stäbe aus der Lieferung in Augenschein nehmen. Ergebnis: An zwei weiteren Stäben waren Fraßgänge und im Nutbereich an gefräster Larvenschalen festzustellen. Die Insekten waren also schon in der Charge des Herstellers enthalten. Zwar sollten sie zum Zeitpunkt der Produktion bei Herstellungstemperaturen von über 65° C eigentlich absterben, doch offenbar werden diese Mindesttemperaturvorgaben in den entsprechenden Zeitfenstern aufgrund großer Nachfrage und verkürzten Herstellungszeiten des Eichenmaterials nicht immer eingehalten.

Tatsächlich kann eine Larve bis zu sieben Jahre im Holz ruhen, um dann zu schlüpfen. Dazu bedarf es keiner erhöhten Feuchtigkeit. "Merkt man so etwas, Baustelle sofort stoppen, Hersteller mit ins Boot nehmen und andere Ursachen ausschließen", rät der Sachverständige. im vorliegenden Fall war weder das Holzhaus, noch die umgebende Vegetation mit viel Nadelholz der Grund.

Dazu Rechtsanwalt Andreas Hanfland: "Der Bauherr muss dem Parkettleger nachweisen, dass der Boden schon bei Abnahme befallen war. Im Allgemeinen wird dafür ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt. Erwirkt der Bauherr ein Beweissicherungsverfahren, und wird bei diesem ein Befall festgestellt, trägt der Verleger die Kosten für dieses Verfahren. Um diese unangenehme Situation zu regulieren, sollte der Parkettleger, um auch seinen guten Ruf und den Kunden nicht zu verlieren, mit bei der Aufklärung tätig werden."

Der Parkettleger jedoch kann mit einer Übernahme der Mängelbeseitigungskosten seitens des Lieferanten nur rechnen, wenn er diesem eindeutig nachweisen konnte, dass der Befall tatsächlich schon vor dem Lieferprozess erfolgt ist. Wünschenswert wäre es, wenn der Lieferant und dessen Hersteller unproblematischer, um auch seinen Kunden nicht zu verlieren, bei der Aufklärung und Regulierung kulant mitwirken würde. Holger Wiehle: "Man erfährt selten etwas über solche Fälle, obwohl das Parkett der befallenen Charge über ganz Deutschland verteilt wurde. Es wäre besser, wenn sich betroffene Handwerker an die Geschäftsstelle der Innung wenden würden."
aus Parkett Magazin 03/19 (Handwerk)