Meisterpflicht: Koalition plant Wiedereinführung Anfang 2020
Für zwölf Gewerke - darunter Raumausstatter, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Parkettleger sowie Estrichleger - steht die Wiedereinführung der Meisterpflicht unmittelbar bevor. "Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags um", erklärten Carsten Linnemann und Sören Bartol, ihres Zeichens stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD Mitte September 2019. Der Meisterbrief garantiere Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft. Die Meisterpflicht trage außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Die Änderung der Handwerksordnung soll bereits Anfang 2020 in Kraft treten.
Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz.
"Wir sind erleichtert, dass unsere monatelangen und intensiven Gespräche zu diesem wichtigen Qualitätsmerkmal Früchte tragen", kommentiert Harald Gerjets die Entwicklung. "Mit dem Beschluss der Koalitionsarbeitsgruppe wird unser geschlossenes Auftreten als Zentralverband belohnt", so der Präsident des Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR).
Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer im Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), begrüßt die Entscheidung: "Gerade im Baubereich kommt es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an. Das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall. Nur Meisterbetriebe stehen für Qualität in der Ausführung, erlernt durch eine gute Ausbildung. Das ist ein überaus positives Signal der großen Koalition für Handwerk und Mittelstand in Deutschland."
aus
BTH Heimtex 10/19
(Handwerk)