Neue Regeln für die gewerbliche Nutzung von Leitern
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 wurden neu gefasst. Auf dem aktuellen Stand der Technik und Arbeitsmedizin geben sie Festlegungen zur sicheren Verwendung von Leitern.Für Menschen, die Leitern als Arbeitsplatz nutzen, besteht eine hohe Gefahr von Absturzunfällen. Um diese weiter einzudämmen, wurden die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2) geändert und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Damit liegen nun konkrete Festlegungen zur sicheren Verwendung von Leitern vor, die den aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wiedergeben und sich an Arbeitgeber richten.
Bei 5 m ist Schluss
Demnach sollen tragbare Leitern nur dann als hochgelegener Arbeitsplatz verwendet werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht. Die Auftrittsfläche muss mindestens 80 mm haben. Generell dürfen Leitern nur noch bis zu einer Höhe von maximal 5 m eingesetzt werden. Die Arbeiten auf Leitern ab einer Höhe von 2 m sind auf zwei Stunden je Arbeitsschicht begrenzt.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) weist in ihren regelmäßigen Informationen ausdrücklich darauf hin, dass Sprossenleitern aufgrund der Absturzgefährdung und der höheren ergonomischen Belastung nicht mehr zulässig sind. Neu ist nach den Angaben die Festlegung, dass Leitern vor jeder Verwendung durch die Nutzer auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden müssen. Für die Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse sind die Arbeitgeber zuständig.
Draußen haben Arbeitsbühnen Vorrang
Nach der TRBS 2121-2 dürfen zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen im Freien unter Verwendung von Leitern nur ausgeführt werden, wenn die Umgebungs- und Witterungsverhältnisse die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Damit weist die Richtlinie insbesondere auf böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte hin. Insbesondere aber ist die Verwendung von Leitern nur zulässig, wenn andere sichere Arbeitsmittel wie Hubarbeitsbühnen oder Arbeitsbühnen (Rollgerüste) nicht eingesetzt werden können.
Grundsätzlich gilt, dass Leitern auf ebenem und tragfähigem Untergrund aufzustellen sind. Sie dürfen nicht stärker belastet werden als von der Herstellerfirma angegeben. Beim Aufstieg ist der Handwerker aufgefordert, sich mit einer Hand festzuhalten und keine Arbeiten mit hohem Kraftaufwand von der Leiter aus durchzuführen.
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BTH Heimtex 10/19
(Handwerk)