Was bei rutschhemmenden Bodenbeschichtungen zu beachten ist
Bodenleger Müller beschichtet einen Eingangsbereich in einem mehrgeschossigen Gebäude. Nach einem Jahr stürzt ein Besucher und bricht sich den Arm. Der Eigentümer bemängelt den Boden, weil dieser aus seiner Sicht zu glatt ist. Er verlangt eine kostenlose Nachbesserung des scheinbar zu glatten Bodens, der Geschädigte fordert Schmerzensgeld.
Der Handwerker beruft sich darauf, dass der Boden so beschichtet wurde, wie es vom Bauherrn beauftragt war und es im Prospekt des Materialherstellers beschrieben ist. Der Boden erfüllt demnach die Rutschklasse R 10. Hat der Handwerker etwas falsch gemacht? Was hätte er beachten müssen? Wer ist schuld? Juristisch ist die Frage nicht einfach zu beantworten, folgende Aspekte spielen hier eine Rolle:
-Anforderungen an die Rutschhemmung werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der Regel 108-003 (früher BGR 181) geregelt. Diese beschreibt jedoch lediglich Anforderungen an Arbeitsräume und -bereiche.
-Private Eingangsbereiche werden von der DGUV-Regel nicht erfasst. Handelt es sich jedoch um gewerbliche Bereiche (zum Beispiel um den Eingang zu einer Arztpraxis), schreibt die DGUV-Regel bei "Eingangsbereichen außen" eine Rutschklasse R 10 V 4 oder R 11 vor. Die hier eingesetzte Rutschklasse R 10 wäre somit zu gering. Für private Bereiche kann eine geringere Rutschklasse durchaus vorteilhaft sein, die Reinigung von raueren Untergründen ist in der Regel deutlich aufwendiger und schwieriger.
-In unserem Beispiel ist es erst nach einem Jahr zu einem Unfall gekommen. Es kann also durchaus sein, dass sich die Oberfläche verändert hat. Filmbildende Reinigungsmittel (Einpflegen) können in Verbindung mit Feuchtigkeit sehr rutschig werden. Der Einsatz von Einpflegen im Außenbereich wird daher nicht empfohlen.
-Auch eine ungenügende Reinigung kommt als Ursache in Frage. Nasses Laub, Schmutz etc. erhöhen die Rutschgefahr.
-Durch schleifende Belastung (z. B. regelmäßiges Schieben von schweren Lasten) kann eine strukturierte Oberfläche aufpoliert werden. Auch dadurch wird die Rutschhemmung verschlechtert.
Es gibt somit eine Vielzahl von Ursachen, die zu dem Unfall geführt haben können. Wichtig ist, dass der Handwerker auf mögliche Gefahren hinweist. Die Auswahl der richtigen Rutschklasse liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Denn welche Rutschklasse an einem Objekt konkret erforderlich ist, kann nicht immer ohne Weiteres bestimmt werden.
Die DGUV-Regel 108-003 nennt Beispiele für verschiedene Arbeitsbereiche, die Zuordnung ist jedoch nicht immer einfach.
Hilfreich ist es, bei der Angebotsabgabe auf mögliche Risiken hinzuweisen. Dazu kann zum Beispiel folgender Passus verwendet werden: "Es muss seitens des Planers/Auftraggebers geprüft werden, ob die rutschhemmenden Eigenschaften der nachfolgend beschriebenen Beschichtungsaufbauten mit den gewünschten Eigenschaften und den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an die Rutschhemmung gemäß der DGUV-Regel 108-003 in ihrer aktuellen Fassung für den vorgesehenen Einsatzbereich genügen."
Beschichtungen mit
rutschhemmenden Oberflächen
Welche Möglichkeiten hat der Handwerker, eine Bodenbeschichtung rutschhemmend herzustellen? Für jedes Material sind verschiedene Aufbauvarianten in der Technischen Information beschrieben. Diese ist unter www.disbon.de hinterlegt, dort ist auch der Download von Prüfberichten zur Rutschhemmung möglich.
Neben der Rutschklasse (R 9 bis R 13) kann bei der Prüfung ein Verdrängungsraum (V4 bis V10) ermittelt werden. Dieser beschreibt die Rauigkeit oder genauer den "Hohlraum unterhalb der Gehebene", durch den Wasser unter dem Fuß verdrängt werden kann. Dies ist in Bereichen mit viel Feuchtigkeit oder bei Fetten und Stäuben erforderlich.
Für Beschichtungssysteme, die einen Verdrängungsraum nachweisen müssen, wird die Beschichtung in der Regel mit Quarzsand oder Granitsplitt abgestreut. Je nach Körnung des Abstreumaterials und nach Menge der darauf aufgetragenen Kopfversiegelung können unterschiedliche Rutschklassen und Verdrängungsräume erzielt werden. Die Rutschklassen R 9 bis R 10 können auch ohne den Einsatz von Abstreumaterial erzielt werden. Matte bis seidenmatte Beschichtungen haben häufig von sich aus eine gewisse Rutschhemmung. Auch das Einstreuen von Farb-Chips oder Mattierungsmittel kann die Rutschhemmung verbessern. Teilweise dienen auch Füllstoffe wie Siliciumcarbid oder Glaskugeln in der Beschichtung zur Erhöhung der Rauigkeit.
Speziell bei ableitfähigen Beschichtungssystemen ist das Herstellen von rutschhemmenden Oberflächen oft schwierig, weil Versiegelungen und Einstreumaterialien die Leitfähigkeit beeinträchtigen. Eine gute Lösung ist hier das Mattierungsmittel Disboadd 955. Das Pulver wird in die frische Beschichtung mit einer Trichterpistole eingeblasen und ist dabei so fein, dass es keinen negativen Einfluss auf die Leitwerte hat.
Fazit
Das Herstellen von rutschhemmenden Oberflächen ist durch unterschiedliche Maßnahmen möglich. Welches System zum Einsatz kommen kann, hängt neben der geforderten Rutschklasse auch von dem Einsatzgebiet, der mechanischen Belastung und der gewünschten Oberflächenoptik ab.
Anwendungstechniker
Martin Gies
Disbon GmbH
Roßdörfer Straße 50
64372 Ober-Ramstadt
Tel.: 0 61 54 / 71-711-85
Fax: 0 61 54 / 71-705 97
E-Mail: kundenservicecenter@disbon.de
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FussbodenTechnik 03/20
(Handwerk)