Brandaktuell: Urteil zum Trittschallschutz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende Juni 2020 entschieden, dass Wohnungseigentümer beim Austausch des Bodenbelags auf den Trittschallschutz achten müssen. Dieser müsse der DIN-Norm entsprechen. Wer etwa Teppichboden durch keramische Fliesen ersetzt, muss die Schallschutzbestimmungen aus dem Baujahr des Hauses einhalten. Kommt es in Folge des Bodenbelagsaustausches zu starken Störungen der anderen Hausbewohner durch Trittschall, muss unter Umständen wieder Teppichboden oder ein entsprechender Trittschallschutz eingebaut werden.
Weitere Infos unter unter Kurzlink bit.ly/39YsaVS und Aktenzeichen V ZR 173/19
aus
FussbodenTechnik 05/20
(Recht)