EU: Verschärfte Sicherheitsauflagen für den Versand von Calcium Carbid
Die EU hat die Sicherheitsauflagen für den Umgang (CLP-Verordnung) und den Versand (ADR) von Calcium-Carbid-Ampullen verschärft. Calcium-Carbid ist ein Gefahrstoff der Klasse 4.3, UN Nr. 1402 und mittlerweile in die Verpackungsgruppe I (VG I) eingeordnet. Ein Versand in Verpackungsgruppe II ist nicht mehr möglich. Damit ergeben sich höhere Anforderungen für den Versand, sowohl vom Hersteller zum Händler, als auch vom Händler zum Endkunden. Künftig muss auf jeder einzelnen Ampulle ein Aufkleber angebracht sein. Außerdem darf der Versand nur in einer zertifizierten Verpackung stattfinden, die zudem Warnhinweise trägt.
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Parkett Magazin 06/20
(Handel)