Serie Schall Teil 3 | Übergangsstellen beachten für den Trittschallschutz

Der dritte Teil unserer Schall-Serie behandelt Hindernisse zu Treppen und Übergangsschienen, die man planerisch nicht übergehen sollte, um einen einwandfreien Trittschallschutz zu erreichen. Nachteilig wirkende Körperschallbrücken können hier zu einem großen Problem werden.

Ziel ist es, einen durchgängig guten Trittschallschutz im Neubau sowie nach einer Renovierung zu erzielen. Die Anforderungen an den Mindest-Trittschallschutz werden hierbei in der DIN 4109 gefordert. Bei Geschossdecken sind gängige Bodenaufbauten mit schwimmenden Estrichen auf Massivdecken etabliert und Lösungen für Holzbalkendecken sind vorhanden. Im Gewerbeobjekt können neben baukonstruktiven Maßnahmen auch leicht auswechselbare, weichfedernde Bodenbeläge zum Erreichen der Mindestanforderungen nach DIN 4109 verwendet werden.

Neben dem Bodenaufbau im Regelquerschnitt gibt es aber auch Problemzonen, wie z. B. Boden- und Übergangsschienen u. a. auch an Sauberlaufmatten, Fugen, Türschwellen von Brandschutztüren, Lüftungs- und Heizungsauslässen im Boden sowie bei Bestands-Treppenhäusern.

Auf diese Bereiche ist im Neubau sowie im Sanierungsfall bzw. bei einer Umnutzung von Objekten besonders zu achten. Dort können sonst erhebliche Störgeräusche beim Begehen oder Befahren entstehen.
Störwirkungen durch den Trittschall können in Wohn- und Gewerbebereichen sehr unangenehm sein. Diese können auch schon bei lokalen Problemzonen im schwimmenden Estrich auftreten, weil er immer wieder impulsartige Störwirkungen verursacht, welche dann bemängelt werden. Neben dem Trittschallschutz kann auch in gewerblich genutzten Gebäuden die Schallabstrahlung im eigenen Raum problematisch sein, z. B. dadurch, dass eine Sauberlaufmatte mit einem Trolley befahren wird.

Die Planung von Übergangsschienen und z. B. der Einbau von Bodenkonvektoren, Sauberlaufmatten u. a., die oftmals in den hochfrequentiertesten Bereichen im Eingang installiert sind, muss so konzipiert werden, dass auch im Bereich dieser Elemente ein entsprechender Trittschallschutz erzielt wird. Oder ein Einbau in den schwimmenden Estrich erfolgt so, dass der Trittschallschutz mittels der Estrichkonstruktionen hergestellt wird.

Fugenausbildung führt zu Problemen

Ein weiteres typisches Problem, das oftmals unzureichend gelöst wird, ist die Fugenausbildung zwischen Erschließungsflächen (Fluren) und schutzbedürftigen Räumen (Wohnungen, Hotelzimmer, Unterrichtsräumen und Krankenzimmern). Um den Tritt- und Luftschallschutz unabhängig vom Bodenbelag herstellen zu können, muss hier eine akustisch funktionierende Trennfuge zwischen diesen Räumen vorhanden sein. Als Trennfuge ist hier ein "Kellenschnitt" nicht ausreichend. Es muss eine durchgehende Fuge, die eine Körperschallübertragung (auch über kleinere Bereiche) verhindert, hergestellt werden. Der Einbau eines Trittschalldämmstoffes in der Trennfuge ist ratsam, um zu verhindern das Körperschallbrücken entstehen.

Wird hier keine akustisch funktionierende Trennung eingebaut, kann der Trittschallschutz (sowie der Gehschall) nur mit trittschallmindernden Bodenbelägen (z. B. mit textilen Bodenbelägen) gerettet werden. Der Luftschallschutz wird bei vorhanden Körperschallbrücken ebenfalls geschwächt, sodass hier ggf. der geforderte Schallschutz bei den Türen nicht erzielbar ist. Hiebei ist eine Verbesserung mittels eines Bodenbelags nicht möglich.

Anforderungen haben sich verschärft

Mit Einführung der neuen DIN 4109:2018 haben sich die Anforderungen an den Trittschallschutz für Treppenläufe ebenfalls verschärft. Im Gegensatz zur "alten" DIN 4109 sind hier Trittschallwerte ohne Ausnahme gefordert. Nach der "alten" Norm konnte auf den Mindest-Trittschallschutz der Treppenläufe bei einem vorhandenen Aufzug verzichtet werden.

Auf diese Anforderung ist vor allem bei der Umnutzung und der Sanierung zu achten. Aus der Erfahrung in der Praxis empfehlen wir Trittschallunterlagen unter den Tritt- und Setzstufen, unter anderem auch deshalb, weil hierbei akustische Sanierungen recht einfach machbar sind. Die Entkopplungsversuche der Treppenläufe schlagen sehr oft fehl. Bei dieser Situation sind akustische Sanierungen sehr schwierig und aufwendig.

Bei Neubauten werden in der Regel die Treppenläufe oder auch die komplette Treppenanlage inklusive der Podeste mittels elastisch gelagerter Tronsolen akustisch von den Wänden getrennt. Akustisch funktioniert das aber nur, wenn alle Gewerke, die im Treppenbereich beteiligt sind, das Problem von nachteilig wirkenden Körperschallbrücken kennen/verstehen und die entsprechende Sorgfalt walten lassen. Akustisch wirksame Fugen müssen vom Rohbau bis zur Fertigstellung vorhanden bleiben. Selbst Bauschutt, aus Stein- und Putzmaterial durch Maurer- oder Putzerarbeiten, kann über kleine lokale Körperschallbrücken den Trittschallschutz entsprechend mindern und unzulässig machen. Am Ende muss bei den Malerarbeiten ebenfalls darauf geachtet werden, dass diese Fugen nicht mit Spachtelmassen oder ähnlichem verschlossen werden - dies gilt auch für spätere Renovierungen.

Fazit

Beim Neubau sowie bei der Renovierung sind die normalerweise entstehenden Problemzonen bei schwimmenden Estrichen in der Planung und bei der Ausführung, aus bauakustischer Sicht, gründlich zu bedenken. Sie sind sinnvoll zu konstruieren, damit diese Zonen nicht von den Nutzern, hier vor allem von den Nutzern der Nachbarbereiche, bemängelt werden. Beim Einbau von Sonderbauteilen in Estrichkonstruktionen ist auch in diesen Bereichen ein entsprechender Trittschallschutz herzustellen. Bautechnisch notwendige Fugen müssen funktionstüchtig hergestellt werden. Sie dürfen nicht durch den Einfluss von Folgegewerken - wie durch Bodenleger, Maler u. a. - in ihren und vor allem in der akustischen Funktion, z. B. durch Spachtelmassen, ihre Qualität verlieren. Mit Einführung der neuen DIN 4109-1:2018 sind die Mindestanforderungen an den Trittschallschutz noch einmal angehoben worden und zudem sind jetzt auch die Anforderungen in Treppenhäusern - auch mit Aufzuganlagen - einzuhalten.


Fugenplanung im Estrich und in dem Bodenbelag (Exkurs)
Luftdurchlässigkeiten, infolge der Bodenbelagseigenschaften dürfen im Bereich der absenkbaren Türdichtung nicht vorhanden sein. Durch Unebenheiten in diesem Bereich kann keine ausreichend wirksame Abdichtung hergestellt werden. Infolge von Lücken in der Abdichtung (siehe Fotos auf der folgenden Seite), kann das erforderliche Schalldämm-Maß "erf. R’w" nicht erreicht werden.



Die Autoren

Alexander Siebel
Dozent für Bauphysik an der FH Aachen, akkreditiertes Labor von Kiwa für den Bereich Bau- und Raumakustik; Ingenieur für Bau- und Raumakustik sowie Immissionsschutz bei der Schall- und Wärmemessstelle Aachen.


Patrick Thomas
Akkreditiertes Labor von Kiwa für den Bereich Bau- und Raumakustik; Ingenieur für Bau- und Raumakustik sowie Immissionsschutz bei der Schall- und Wärmemessstelle Aachen.
Serie Schall Teil 3 | Übergangsstellen beachten für den Trittschallschutz
Foto/Grafik: Kiwa
Übergangsstellen beachten für den Trittschallschutz
Serie Schall Teil 3 | Übergangsstellen beachten für den Trittschallschutz
Foto/Grafik: Kiwa
Die Abbildung zeigt einen Kellenschnitt. Dieser ist nicht ausreichend für eine akustische Trennung zwischen zwei Estrichen.
Serie Schall Teil 3 | Übergangsstellen beachten für den Trittschallschutz
Foto/Grafik: Kiwa
Luftdurchlässigkeiten infolge der Bodenbelagseigenschaften dürfen im Bereich der absenkbaren Türdichtung nicht vorhanden sein. Durch Unebenheiten in diesem Bereich kann keine ausreichend wirksame Abdichtung hergestellt werden. Infolge von Lücken in der Abdichtung kann das erforderliche Schalldämm-Maß (erf. Rw) nicht erreicht werden.
aus FussbodenTechnik 01/21 (Handwerk)