Kleiner Fehler Großer Schaden: Fehlende Abdichtung am Bauteilanschluss – Auto-Waschanlage verursacht Feuchteschäden
Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um die fehlende Abdichtung an einem Bauteilanschluss einer Auto-Waschanlage, die eine Etage darunter zu massiven Feuchteschäden führte.Ende 2019 ließ ein Unternehmer in einer Halle eine neue Waschanlage montieren. Sie befindet sich im Erdgeschoss eines Funktionsgebäudes mit Nebenräumen und war zwischenzeitlich außer Betrieb und nicht nutzbar. Im Januar und Februar 2020 traten erstmals Feuchteflecken in den unter der Waschhalle liegenden Kellerräumen, in Fluren und Lagerräumen auf. Danach wurde die Waschanlage stillgelegt und der Sachverständige beauftragt.
Schaden
Feuchteflecken in Räumen
des Kellergeschosses
An den Bewegungsmeldern und Steckdosen in der Wand zeigten sich kreisrunde Feuchteflecken mit Salzausblühungen. An einem Bewegungsmelder in der Wand aus Kalksandstein-Mauerwerk führte eine Leitung bzw. ein Leerrohr nach oben in den Deckenzwischenraum. An der Deckeunter der Waschhalle waren keine Feuchteschäden oder Ablaufspuren des Wassers feststellbar. Es zeigte sich aber ein Riss, der an den Rissufern deutliche Spuren von eingedrungenem Wasser aufwies. An den übrigen Bauteiloberflächen waren keine Wasserspuren feststellbar.
In der Waschhalle untersuchte der Sachverständige weitere Einbauten: An der Stirnseite der Rinne befanden sich ein Leerrohr und ein Druckschlauch, der in den Technikraum führte. Die Metallteile der Rinne waren stark korrodiert. Das Leerrohr war an der Rinnenstirnseite nicht abgedichtet und wies eine mechanische Beschädigung infolge einer Bohrung auf. Das neue Schienensystem der Waschanlage war auf den alten keramischen Belag aufgeschraubt worden. Die Befestigungsmittel aus dem Bestand waren bündig mit dem Plattenbelag abgeschnitten worden.
Zur Ermittlung der Schadenursache wurde in den unteren Wandauslass kontrolliert Nebel eingeblasen. Danach war am oberen Wandauslass ein Austritt von Nebel zu sehen. Im Deckenzwischenraum oder an anderen Rohrdurchdringungen waren keine Austritte von Nebel feststellbar.
Zur weiteren Ursachenforschung wurde das stirnseitige Leerrohr freigelegt. Dabei wurde Folgendes festgestellt: Der Bauteilanschluss war undicht und unter dem PVC-Rohr war lediglich eine Baufolie vorhanden. Ein wasserdichter Anschluss mittels Dichtmanschette fehlte. Unter dem Rohr waren lediglich eine Baufolie bzw. lose verlegte Folienlappen vorhanden. Ein wasserdichter Anschluss mittels Dichtmanschette war nicht feststellbar. Der unter der Rohrleitung befindliche Verfüllbeton war stark durchfeuchtet und sichtbar nass.
Zur Überprüfung der Beschaffenheit der Abdichtung an den neuen Befestigungsmitteln wurde eine Gewindeschraube freigelegt. Der festgestellte Fußbodenaufbau entsprach der vorgegebenen Detailplanung. Die Befestigungsmittel wurden ordnungsgemäß mit Epoxidharzmörtel in den Fußbodenaufbau eingeklebt. An der Gewindeschraube haftete Epoxidharzmörtel an.
Ursache
Fehlende Abdichtung
am Bauteilanschluss
Für die festgestellten Feuchteschäden kommt die undichte und nicht fachgerecht eingedichtete Leerrohrdurchführung an der Stirnseite der Rinne der Waschanlage in Betracht. Aufgrund der durch Bauteilöffnung nachgewiesenen Undichtigkeiten und der nicht vorhandenen Abdichtung am Bauteilanschluss der Rinne und des Leerrohrs konnte bei jedem Waschvorgang Brauchwasser austreten und sich unkontrolliert auf der Rohdecke verteilen. Dies führte zeitlich versetzt zu den festgestellten Durchfeuchtungen an der unter der Waschhalle befindlichen Flurwand und zum Ablaufen des Wassers in den Hohlkammern des Mauerwerkes.
Der genaue Weg des Wassers konnte nicht nachvollzogen werden, weil Trennwände überbaut und nicht mehr einsehbar waren. Es ist davon auszugehen, dass die Wassereintrittsstelle am Schnittpunkt der Flurtrennwand zur Betondecke zu suchen ist, auch wenn diese durch Vernebelung nicht nachgewiesen werden konnte. Anhand der durchgeführten Vernebelungsversuche war eine Verbindung der Auslässe untereinander nachweisbar, auch wenn kein Leerrohr vorhanden war. Denkbar ist, dass das Wasser über Hohlkammern oder Stoßfugen im Mauerwerk nach unten gelangte.
Andere Ursachen sind weitestgehend ausgeschlossen, weil durch die Vernebelung von oben nach unten und umgekehrt keine Abflusswege von Wasser nachweisbar waren und weil durch den Neueinbau einer Waschanlage in die bestehende Waschhalle keine Schäden entstanden sind.
Verantwortlichkeit
Betreiber der Waschanlage haftet
Anhand der durchgeführten Bauteilöffnungen war feststellbar, dass der Bodenaufbau der vorgegebenen Detailplanung entsprach. Die Befestigungsmittel an den neuen Schienen sind ordnungsgemäß mit Epoxidharzmörtel in den Fußbodenaufbau eingeklebt worden und waren dicht. Auch aus der auszugsweise vorgelegten Planung (Entwässerungsplan) ergaben sich keine schadenverursachenden Elemente.
Schadenursächlich war ein Bauteilanschluss, nämlich die undichte und nicht fachgerecht eingedichtete Leerrohrdurchführung an der Stirnseite der Waschanlagenrinne. Die Schadenursache ist dem Bauherrn und Betreiber der Waschanlage zuzurechnen und kann nicht dem Monteurder Waschanlage angelastet werden.
Für eine Sanierung ist der Sachverständige bei seiner Kostenschätzung davon ausgegangen, dass die mittige Abflussrinne in der Waschhalle vollständig abgebrochen, erneuert und mit einem dichten Abfluss versehen werden muss. Der Schaden wäre bei vorheriger Prüfung des Ablaufrohres vermeidbar gewesen. Die Sanierungskosten betrugen rund 20.000 EUR.
Jens Schade der Autor
Jens Schade ist Sachverständiger für Schäden an Gebäuden an der Industrie-
und Handelskammer
Ostthüringen zu Gera.
Schade GmbH -
Baugutachter
Dipl.-Ing. Jens Schade
Am Vogelherd 10
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aus
FussbodenTechnik 02/21
(Handwerk)