Fachanwalt Andreas Becker informiert
So funktioniert der Kundencheck
Fachanwalt Andreas Becker gibt im Folgenden wertvolle Tipps, wie der Handwerker seinen Betrieb vor beträchtlichen finanziellen Schäden schützen kann, indem er sich umfassend über seine Kunden informiert. Solche Auskünfte müssen zudem nicht immer teuer sein, verrät der Baurechtsexperte. Vor allem bei Neukunden empfiehlt er einen solchen Check.Gerade bei neuen Kunden stellt sich der Handwerker die Frage: "Kann mein Kunde überhaupt meine Arbeit bezahlten? Hat er, auch nach längerer Bauausführung genügend Geld, um meine Forderung zu begleichen?" Die Forderung aus einer Werklohnrechnung ist nicht erst dann gefährdet, wenn der Kunde sie nicht bezahlt, sondern oft schon bei der Auftragsannahme.
Bei Neukunden und unbekannten Auftraggebern ist es empfehlenswert, sich über deren Zahlungsfähigkeit zu informieren. Auch bei bekannten Kunden kann es ab und zu sinnvoll sein, vorab Informationen einzuholen. Informationen über Kunden zu sammeln oder auch eine Auskunft über den Kunden einzuholen, dient dazu, ihre Forderung aus einer Abschlags- oder Schlussrechnung abzusichern und letztendlich die Existenz des Betriebes zu gewährleisten.
Die erste Voraussetzung ist die, dass der Handwerker seine Kunden kennt. Wer ist der Auftraggeber? Auch wenn diese Frage etwas ungewöhnlich klingen mag, in der Praxis zeigt sich häufig, dass der Verhandlungspartner nicht der Auftraggeber ist. Einige Unternehmen haben eventuell noch Kontakt mit dem Architekten, dieser verhandelt für den Auftraggeber. Bei Familien verhandelt vielleicht der Vater, obwohl die Kinder die Auftraggeber sind. Es verhandelt die Firma A, Auftraggeber ist aber die Firma B.
Immer schriftliche Verträge anfertigen
Konkrete Auftragsverhältnisse ergeben sich immer aus einem schriftlichen Vertrag. Wer dort als Auftraggeber genannt ist, ist der Vertragspartner. Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, muss der Handwerker beweisen, wer sein Vertragspartner ist. Dies ist oftmals gar nicht möglich. Der Handwerker muss nicht nur beweisen, dass nicht die eventuell mittellosen Kinder nicht Vertragspartner sind, sondern auch, dass die Leistungen, die er erbracht hat, tatsächlich vereinbart worden sind. Deshalb immer einen schriftlichen Vertrag anfertigen. Hier reicht es oft aus, wenn der Handwerker ein Angebot schreibt, dieses Angebot an eine bestimmte Person adressiert und diese Person die Auftragserteilung bestätigt.
Die Überprüfung des Kundens
Wenn Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen, helfen oft schon einfache Informationen, die man sammeln kann, wie Gespräche mit Kollegen, auch von anderen Gewerken, Internet usw. Es gibt auch die Möglichkeit, Informationen über eine Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Hier können Verleger Auskünfte über natürliche (Privat-) Personen erhalten. Dazu sind lediglich Vor- und Nachnamen sowie Anschriften erforderlich. Auch Auskünfte über Firmen sind möglich. Hier brauchen Auftragnehmer die genaue Firmierung mit den Zusätzen (z. B. GmbH & Co. KG), die Anschrift und, wenn es aus dem Briefpapier ersichtlich ist, die Handelsregister-Eintragung, die Branche und den Namen des Geschäftsführers.
Solche Auskünfte über Privatpersonen können bereits für weniger als 10 EUR eingeholt werden. Bei einfachen Firmenauskünften fallen in der Regel etwas mehr als 20 EUR an. Aus den Auskünften von Wirtschaftsauskunfteien erhält man Informationen über Inkassoverfahren, Mahnbescheide, Pfändungen, Zahlungsvollstreckungen, Haftbefehle, Offenbarungseide, Insolvenzverfahren oder auch Kenntnisse von anderen Teilnehmern über Zahlungserfahrungen, Umsätze usw. Wirtschaftsauskunfteien können allerdings nur Informationen erteilen, wenn der jeweilige Kunde bei der Auskunftei bekannt ist. Darüber hinaus ist die Auskunft lediglich ein Blick in die Vergangenheit: Hier wird von der Vergangenheit darauf geschlossen, dass auch in der Zukunft eine Zahlungsfähigkeit besteht.
Bei neuen Kunden sollte so früh wie möglich eine solche Auskunft eingeholt werden, da sie vor einem großen Schaden schützen kann. Tatsächlich ist die Masche von einigen Unternehmen immer gleich und Zahlungen erfolgen nicht. So kann durch eine Wirtschaftsauskunft ein Schaden oder ein langer Rechtsstreit von einem Handwerksbetrieb abgewendet werden.
Sollte während eines Bauvorhabens ein Zahlungsverzug eintreten und Unsicherheit darüber bestehen, ob ein Auftraggeber überhaupt noch zahlungsfähig ist, gibt es auch die Möglichkeit zu prüfen, ob von diesem ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de kann jeder prüfen, ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde, bzw. den Verfahrensstand abfragen.
Praxistipp
Bei Neukunden sollte grundsätzlich ein Kundencheck durchgeführt werden.
Andreas Becker zur Person
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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FussbodenTechnik 03/21
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