Stimmt es, dass die Beurteilung einer Oberfläche im Streiflicht unzulässig ist?
In DIN 18202 heißt es dazu:
"4.1 Toleranzen dienen zur Begrenzung der Abweichungen von den Nennmaßen der Größe, Gestalt und der Lage von Bauteilen und Bauwerken. 4.2 Die Einhaltung von Toleranzen ist erforderlich, um trotz unvermeidlicher Ungenauigkeiten beim Messen, bei der Fertigung und bei der Montage die vorgesehene Funktion zu erfüllen und das funktionsgerechte Zusammenfügen von Bauwerken und Bauteilen des Roh- und Ausbaus ohne Anpass- und Nacharbeiten zu ermöglichen."
Unmissverständlich ist demnach, dass erst durch die Streiflichtbeurteilung sichtbar werdende Auffälligkeiten/Ebenheitsabweichungen erkannt werden können. Demzufolge ist eine Streiflichtbeurteilung nicht unzulässig, sondern Voraussetzung. Ebenso unmissverständlich geht aus dem Normtext hervor, dass die zulässigen Abweichungen von der Ebenheit nicht geschaffen wurden, um damit Ausführungs- oder Materialfehler zu sanktionieren.
Mehr dazu und zu vielen anderen Themen liefert der Bildkommentar zur DIN 18356 Parkett- und Holzpflasterarbeiten von Joachim Barth.
aus
Parkett Magazin 05/24
(Handwerk)