Terrassen 2024: Themen, Vorgaben, Neuheiten
Outdoor-Sortimente bleiben interessant
Terrassen- und Balkonbeläge bleiben ein interessantes Geschäftsfeld für den Holzhandel und Verarbeiter. Das belegen zum einen das große Interesse am diesjährigen Terrassendielen-Seminar des GD Holz, zum anderen Kundenfrequenz und Umsätze in den Gartensortimenten in den ersten Monaten 2024. Parkett Magazin gibt einen Überblick über aktuelle Themen und Sortimente.Der warme Februar 2024 ließ die Endverbraucher in den Outdoor- und Gartenbereichen der Baumärkte Schlange stehen. Es sei sicherlich noch zu früh, von einer echten Trendwende zu sprechen", urteilte der einschlägige Branchenverband BHB, aber die Zahlen bei Kundenfrequenz und Umsatz täten einfach allen Beteiligten gut. "Fakt ist, dass die Outdoor-Sortimente 2024 wieder eine entscheidende Rolle spielen werden."
2023 war aufgrund der bekannten negativen Rahmenbedingungen - hohen Energiekosten, Preissteigerungen in allen Konsumbereichen, sinkende Real-Kaufkraft - sowie der schlechten Witterungsverhältnisse während des Frühjahrsgeschäftes ein schwieriges Jahr für den Outdoor-Bereich, die Umsätze gaben deutlich nach. Doch zugleich äußerten bei einer Umfrage des Allensbach-Instituts 2,65 Mio. Bundesbürger, dass sie innerhalb der kommenden ein bis zwei Jahre eine Renovierung ihrer Terrasse bzw. ihres Balkones planen würden. Gute Perspektiven also. Und auch die Demografie spielt der Branche in die Hände, denn jeder zweite Gartenbesitzer, sprich Terrassenbesitzer, in Deutschland ist über 50 Jahre alt, also gehört der Generation x oder den Babyboomern an, derzeit die wohlhabendste Alterskohorte in Deutschland. Die sogenannten Best Ager haben Geld, die älteren von ihnen auch die Zeit, das Geld auszugeben.
Das Fazit: Terrassen- und Balkonbeläge bleiben ein interessantes Geschäftsfeld für den Holzhandel und die Verarbeiter. Das bestätigte sich auch am regen Zulauf auf das Terrassendielen-Seminar 2024 des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel (GD Holz), das alle zwei Jahre gefragten Wissenstransfer zu verschiedenen Aspekten rund um Terrassendielen bietet. Organisator Florian Zeller begrüßte erfreut rund 100 Teilnehmer im Hörsaal des Thünen-Instituts für Holzforschung in Hamburg-Bergedorf.
"Schwierigkeiten drohen ohne genaue
vertragliche Regelungen"
Dr. Wolfram Scheiding, stv. Leiter des Instituts für Holztechnologie Dresden (IHD), erläuterte, welche Vorgaben und Regelwerke es beim Terrassenbau zu beachten gilt - und das sind eine ganze Reihe, angefangen bei gesetzlichen Regelungen und Verordnungen über Kauf- und Werkverträge sowie verbindliche Regelwerke wie Normen oder Vergaberichtlinien bis hin zu sonstigen bedingt verbindlichen Regelwerken.
Nach aktueller Rechtssprechung schuldet der Auftragnehmer grundsätzlich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. Sie stellen den einzuhaltenden Mindeststandard dar - sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist. DIN-Normen sind übrigens keine Rechtsnormen und damit nicht vornherein verbindlich, sondern "private technische Regeln mit Empfehlungscharakter", betonte Scheiding. Aber: "Normen können Rechtscharakter erlangen, d.h. zivilrechtlich wirksam werden, wenn sie gesetzlich verankert sind, z.B. bauaufsichtlich über Landesbauordnungen eingeführt oder im Rahmen eines Vertrages vereinbart worden sind." Schwierigkeiten in der Praxis entstünden häufig dort, wo genaue vertragliche Regeln fehlten.
Für Außenbeläge existiert derzeit weder eine europäische noch eine nationale Norm. Es gibt nur Normen für WPC/NFC (DIN EN 15534-4) und Bambus (ISO21629-2), jedoch nicht für Holz. Das IHD hat aber gemeinsam mit Holzforschung Austria (HFA) an einem Qualitäts- und Bewertungsprogramm für Außenbeläge aus Holz gearbeitet, genannt Eurodeck (www.eurodeck.eu). "Dies wäre eine gute Grundlage für eine Norm", unterstrich Scheiding.
Chancen und Herausforderungen
für den Terrassenbau
Martin Langen von B+L Marktdaten näherte sich über eine umfassende Analyse und Perspektive der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den "Chancen und Herausforderungen für den Terrassenbau". Und zeichnete ein langfristig durchaus ermutigendes Bild trotz der derzeitigen Baukrise. Noch sind die Hypothekenzinsen hoch, was den Neubau ausbremst. Aber: die Tendenz ist fallend. Der Peak war laut Langen im November 2023 mit 4,25 % erreicht, schon Anfang Januar waren sie auf 3,15 % gefallen. Und nachdem sich die EZB ihrem Ziel nähere, die Inflationsrate auf 2 % zu senken - für 2024 schwanken die Prognosen der Bundesregierung, der Bundesbank und führender Wirtschaftsinstitute zwischen 2,1 und 2,7 % - naht auch die Zinswende. So rechnet beispielsweise die "Tagesschau" zur nächsten Zinssitzung der EZB im Juni mit einer Senkung des Leitzinses.
Infolge der niedrigeren Zinsen könnten in der zweiten Jahreshälfte wieder der Neubau von EFH und MFH anspringen, vermutet Langen. Zugleich seien die Preise für Bestandsimmobilien gefallen (15 bis 25 % günstiger als 2022), was auch den Bestandsimmobilienkauf wieder ins Laufen bringe - und damit zugleich die Renovierung, denn Umzüge förderten die Renovierungstätigkeit.
Und Langen nannte noch andere Faktoren, die den Aufstieg aus dem Tal der Rezession begünstigen, etwa die sinkenden Einfuhrpreise und Erzeugerpreise der Landwirtschaft, die in Verbindung mit einem breiten realen Lohnzuwachs in der Bevölkerung für eine Erholung der Binnennachfrage im zweiten Halbjahr sorgen könnten. "Alle Institute prognostizieren für die zweite Jahreshälfte einen starken Konsumzuwachs."
Die Politik ihrerseits lege künftig den Schwerpunkt auf Sanierung und sozialen Wohnungsbau statt des privaten Neubaus und stelle dafür bis 2027 gut 40 Mrd. an Förderungsgeldern bereit. "Völlig andere Dimensionen als bisher", unterstrich Langen die Chancen - aber auch die Notwendigkeit, denn die Wohnungsknappheit würde sich zuspitzen. "Bis 2027 fehlen zusätzlich 640.000 Wohneinheiten." Der Bau von Mehrfamilienhäusern würde entsprechend 2025 wieder Fahrt aufnehmen, angeschoben durch die Zinswende und die Förderung. Weitere Chancen würden sich im öffentlichen Bau eröffnen, denn die durch Zuzug wachsende Bevölkerung erfordere mehr Infrastruktur. "Der Staat muss in Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser etc. investieren, um die Versorgung sicherzustellen."
Und wie wirkt sich das alles auf die Terrassenbranche aus? "Das zweite Halbjahr wird leichter wegen der sinkenden Zinsen", glaubt Langen und sagte sogar noch für 2024 einen leichten Absatzzuwachs nach den beiden negativen Jahren 2022 und 2023 voraus. Wobei er im Privatbereich einen Trend zu kleineren Terrassenflächen ausmacht - die Durchschnittsgröße bezifferte er hier aktuell auf 27,1 m
2 - während die Terrassengröße im Nichtwohnungsbau sich stabil bei im Schnitt 86,3 m
2 halte.
EUDR: "Ohne Sorgfaltserklärung
gibt der Zoll die Ware nicht frei"
Ein ebenso komplexes wie kompliziertes Thema ist die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die an mehreren Stellen in dieser Ausgabe behandelt wird. Franz-Xaver Kraft vom GD Holz zeigte die Zeitschiene und die Pflichten der betroffenen Wirtschaftskreise auf. Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Ab dem 30. Dezember 2024 muss sie angewendet werden, KMU haben noch eine Schonfrist. Ab dem 30. Dezember 2027 gilt dann ausschließlich die EUDR. Zwischen 2024 und 2027 ist parallel noch die Vorgängerverordnung EUTR in Kraft und gilt bei Holzeinschlag vor dem 29. Juni 2024 und Inverkehrbringen vor dem 30.Dezember2024.
Der Anwendungsbereich der EUDR umfasst Holz und Holzprodukte, Kapitel 44 der kombinierten Nomenklatur, ferner Zellstoff und Papier, Holzmöbel, vorgefertigte Gebäude. Nicht betroffen sind Recyclingprodukte wie Altholz-Erzeugnisse oder solche, die kein Holz enthalten wie Bambus. Auch WPC gehört nicht dazu.
Die sogenannten Inverkehrbringer, d.h. die eine Ware zum ersten Mal auf dem EU-Markt bereitstellen, müssen die sogenannte Sorgfaltspflicht erfüllen und dafür bestimmte Voraussetzungen prüfen, zum Beispiel, ob die Produktion gemäß lokaler Gesetze erfolgt ist und diese in einer Sorgfaltserklärung bestätigen. "Jeder, der eine SE abgibt, übernimmt Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Ware", betonte Kraft. Und: man kann eine SE nicht umgehen, denn ohne SE gibt der Zoll die Ware nicht frei. Über eine Nummernvergabe lässt sich die SE verifizieren und weitergeben. Nachfolgende Stufen der Lieferkette sind nicht zu einer Kontrolle verpflichtet, aber zur Weitergabe der Informationen.
Mikrobielle Verfärbungen betreffen
nicht nur Holzprodukte
Partielle dunkle Verfärbungen der Holzterrasse sind unschön und unbeliebt. Häufig dafür verantwortlich sind Mikroorganismen wie zum Beispiel Pilze. Sie machen übrigens auch nicht vor Bambus oder WPC halt. Dipl.-Biologin Katharina Plaschkies, beim IHD für Materialschutz, Biozide und Innenraumhygiene verantwortlich, beleuchtete am Beispiel zweier Arten - Bläuepilze und Schimmelpilze - Ursachen und Vermeidung des Bewuchses. Während Bläuepilze Verfärbungen der Oberfläche und im Holz hervorrufen, verändert sich bei einem Schimmelpilz-Befall nur die Oberfläche bzw. äußere Schicht farblich.
Als Ursachen identifizierte Plaschkies unter anderem Wassereintrag an der Oberfläche einer Terrasse, zum Beispiel Bereiche, die Niederschlägen ausgesetzt sind oder wo die Trocknung behindert wird, Holzfeuchte und Nährstoffe, die sowohl Holzinhaltsstoffe und Oberflächenbehandlungen sein können, als auch Schmutzeintrag durch Umwelt und Nutzung und nicht zuletzt ganz simpel Sauerstoff und CO
2. Kommen einige oder alle dieser Bedingungen zusammen, besiedeln relativ schnell Pilze das Holz, manchmal innerhalb weniger Tage.
Aber: Im Prinzip ist das nur ein Schönheitsfehler, denn laut Plaschkies, würden weder Lignin noch Zellulose abgebaut und die Festigkeit nicht oder nur sehr gering beeinflusst. Bei Bläuepilzen sei auch keine gesundheitliche Gefährdung zu erwarten, bei Schimmelpilzen könne ein gewisses Risiko nicht ausgeschlossen werden, sei im Freien aber sehr niedrig gegenüber Innenräumen.
Und was kann man vorbeugend dagegen unternehmen? Zum Beispiel eine Thermobehandlung, die die Feuchteaufnahme senkt und für eine geringere Benetzbarkeit sorgt.
Regelkonformer Aufbau von Terrassen
Fehlerquellen beim Terrassenbau gibt es etliche. Als die häufigsten bezeichnete Achim Stiehler, geschäftsführender Gesellschafter von Karle & Rubner, Unwissenheit, falsche Beratung, Preisdruck, keine oder falsche Planung und inkorrekte, nicht regelkonforme Aussagen von Herstellern. Für den Auftragnehmer kann das unangenehme Folgen haben, denn: "Ein einziges nicht fachgerecht ausgeführtes Detail führt dazu, dass die gesamte Terrasse nicht fachgerecht montiert ist", stellte Stiehler klar. "Eine Nachbesserung ist dann erforderlich, sonst gibt es keinen Anspruch auf Bezahlung."
Karle & Rubner will hier schon ganz von vorne mitdenken und Handel wie auch Verarbeiter durch verschiedene Maßnahmen vor Fehlern bewahren: Zum einen durch die Entwicklung regelkonformer Produkte, zum Beispiel für verwindungssteife Konstruktionen, gegen Windsog oder zur Drainage, zum anderen durch professionelle Planung und Projektbetreuung und schließlich auch durch kompetente Schulungen - im eigenen Schulungszentrum, vor Ort bei den Kunden oder online.
Claudia WeidtRichtiger Terrassenbau - gewusst wie
• Holzkonstruktionen - Fachregel 02 des Zimmererhandwerks
• Terrassen- und Balkonbeläge, GD Holz
• Fachgerechter Terrasenbau, Thomas Wilper
• Regeln für Abdichtungen, Flachdachrichtlinie
• Vergabe- und Vertragsordnung, VOB
aus
Parkett Magazin 03/24
(Bodenbeläge)